tago-festgeld.news/ tago-festgeld.de - Achtung, dringender Betrugsverdacht

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor den Angeboten von Tago Festgeld ausgesprochen. Die Website tago-festgeld.news, die auch über die URL tago-festgeld.de zugänglich ist, steht im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Auf der Website wird behauptet, dass Verbraucher dort Festgeld und Tagesgeld anlegen sowie in Aktien und vorbörsliche Aktien (IPOs) investieren können. Im Impressum der Website geben die Betreiber an, dass Tago Festgeld ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH aus Kerpen sei. Diese Information ist jedoch falsch und stellt einen Fall von Identitätsmissbrauch dar.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine Genehmigung der BaFin benötigen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Verbraucher und soll sicherstellen, dass nur seriöse und geprüfte Anbieter auf dem Markt tätig sind. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten.

Verbraucher, die bereits auf die Angebote von Tago Festgeld eingegangen sind oder verdächtige Aktivitäten bemerkt haben, sollten unverzüglich handeln. Der erste Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sein. Diese spezialisierten Anwälte können Betroffenen dabei helfen, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und sich gegen unrechtmäßige Praktiken zu wehren.

Schritte des Vorgehens eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  1. Erstberatung und Situationsanalyse: Der Anwalt wird zunächst eine umfassende Erstberatung durchführen, um die individuelle Situation des Betroffenen zu verstehen. Hierbei wird geklärt, welche konkreten Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Verluste möglicherweise entstanden sind.

  2. Prüfung der Rechtslage: Anschließend prüft der Anwalt die Rechtslage, einschließlich der Überprüfung, ob das Unternehmen tatsächlich ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis tätig ist. Dies beinhaltet die Analyse von Verträgen, Kommunikation und weiteren relevanten Unterlagen.

  3. Schadensbegrenzung: Der Anwalt wird Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Dies kann die sofortige Beendigung von Transaktionen und die Sicherung von Beweisen umfassen.

  4. Rechtliche Schritte einleiten: In vielen Fällen wird der Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um Ansprüche geltend zu machen. Dies kann die Einreichung einer Klage oder ein Arrest des Betrügerkontos sein.

  5. Kommunikation mit Behörden: Der Anwalt wird auch die Kommunikation mit der BaFin, den Strafverfolgungsbehörden und anderen relevanten Behörden übernehmen, um den Fall weiter zu verfolgen und die Interessen des Mandanten zu vertreten.

  6. Wiedererlangung der Vermögenswerte: Ziel des Anwalts ist es, die verlorenen Vermögenswerte soweit wie möglich zurück zu bekommen. Dies kann durch gerichtliche Entscheidungen oder außergerichtliche Einigungen erfolgen.

Die BaFin rät dringend zur Vorsicht und empfiehlt, bei Verdacht auf Betrug oder unrechtmäßige Aktivitäten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuschalten. Dies gewährleistet, dass die Betroffenen bestmöglich geschützt werden und ihre rechtlichen Interessen professionell vertreten werden.



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