Terra(LUNA)-Crash: Was können Anleger tun? Anwaltsinfo

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Der Einbruch der Kryptowährung LUNA des Blockchain-Projektes Terra tritt viele Anleger hart, die durch den Kurssturz sehr hohe Verluste zu erleiden haben, nachdem der algorithmische Stablecoin Terra zeitweise unter 0,20 US-Dollar fiel  und die sog. Luna-Coins somit teilweise praktisch wertlos geworden waren, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.

Terra konnte dabei die Parität zum US-Dollar nicht mehr halten und der Terra-"Stablecoin", dessen Absicht es war, einen festgelegten Wert zu haben, verlor damit rapide an Wert, der komplexe Algorithmus konnte den Coin nicht vor dem Absturz bewahren.


Krypto-Anlegern könnte damit in der Tat der "Lehman-Moment" des Kryptomarktes drohen.

Damit stellt sich Anlegern die Frage, was sie tun können, da der Coin ja als Stablecoin ausgelegt war und damit besonders wertstabil sein sollte.

So können Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten, die seit dem Jahr 2008 nach dem Lehman-Crash z.B. schon mehrere hundert geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger erfolgreich vertreten hatten, prüfen lassen, ob sie nicht Schadensersatzansprüche wegen ihrer Verluste geltend machen können.

Das wäre nach Ansicht von Dr. Späth & Partner z.B. dann der Fall, wenn den Anlegern eine Wertstabilität suggeriert wurde, die in Wirklichkeit gar nicht gegeben war bzw. nicht aufrecht erhalten werden konnte. So könnten Anleger eventuelle Schadensersatzansprüche z.B. gem. § 826 BGB prüfen, sofern sich hier Hinweise auf unerlaubte Handlung etc. ergeben sollten.

Sollte es eine Attacke auf das Netzwerk gegeben haben, so könnten Anleger ebenfalls prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen könnten, z.B. auch gegen das Netzwerk.

Auch gegen Berater, die z.B.  ein Investment empfohlen haben, können Schadensersatzansprüche geprüft werden, denn ein Berater schuldet z.B. gem. § 280 BGB immer eine anleger- und objektgerechte Beratung und ist dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet, sofern die Beratung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Anleger, die beim Terra(LUNA)-Crash Geld verloren haben, sind also nicht schutzlos gestellt, sondern können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anleger- und Verbraucherschutz tätig sind und können unverbindlich ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.



 




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