Tesla: Werbung irreführend?

  • 2 Minuten Lesezeit

Tesla ist wohl so gut wie jedem bekannt – die Autos, die allein fahren (und immer wieder Unfälle verursachen…). Da die Technik momentan noch nicht ausgereift genug ist, haben autonom fahrende Fahrzeuge – soweit man sie überhaupt so nennen kann – keine Straßenzulassung in Deutschland. Da Tesla aber mit „autonomen Fahren“ wirbt, hat nun die Wettbewerbszentrale Klage auf Unterlassen erhoben.

Womit wirbt Tesla?

Wenn man sich auf der Webseite von Tesla ein Auto konfiguriert, kommt der Punkt Autopilot. Dort wirbt Tesla unter anderem mit: „Autopilot inklusive“ und „Bis Ende des Jahres: […] Automatisches Fahren innerorts“.

Unterhalb davon steht im Kleingedruckten allerdings auch, dass ein autonomer Betrieb noch nicht möglich ist, da dies noch weitere Tests und auch eine gesetzliche Erlaubnis braucht.

Woran stört sich die Wettbewerbszentrale?

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M. erklärt: „Die Wettbewerbszentrale schreibt in ihrer Pressemitteilung, dass sie befürchtet, die Leser der Webseite denken, sie könnten die beworbenen Fahrzeuge bis Ende 2019 autonom fahren. Was leider in Deutschland nicht der rechtlichen Lage in Deutschland entspricht. Solche Fahrzeuge darf Tesla nicht ausliefern. Abgesehen davon, ist ein wirkliches autonomes Fahren auch technisch heute noch gar nicht möglich.

Die Wettbewerbszentrale hat daher vor dem Landgericht München auf Unterlassung geklagt und damit Unterlassung von Tesla gefordert.“

Wann ist Werbung irreführend?

Werbung kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, wenn sie gemäß § 5 UWG irreführend und damit unlauter ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Werbung unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Das können zum Beispiel unwahre Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Ausführung, Zubehör, Verwendungsmöglichkeit oder Menge.

Wer mit solchen Angaben wirbt, ohne sie zu erfüllen, verstößt gegen das UWG.

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie Fragen zum Thema Werbung und Wettbewerbsrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/tesla-werbung-irrefuehrend/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Kluck

Beiträge zum Thema