Testament ungültig ⚠️ Aus welchen Gründen?

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Das Testament ist der letzte Wille des Verstorbenen und beinhaltet, wer welche Teile des Vermögens erben soll. In den meisten Fällen handelt es sich um ein rechtsgültiges Testament. Es gibt allerdings auch einige Gründe, aus denen ein Testament ungültig sein kann.

In unserem Beitrag gehen wir näher auf die wichtigsten Ungültigkeitsgründe ein. Dazu gehören beispielsweise mangelnde Testierfähigkeit und Sittenwidrigkeit des Testaments. Wurden Sie zum Beispiel als Erbe in einem Testament eingesetzt und ist dies angeblich ungültig? Dann sollten Sie eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt beanspruchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt mehrere Gründe, warum ein Testament ungültig sein kann

  • Zu den häufigsten Gründen zählen Formfehler und eine mangelnde Testierfähigkeit

  • Ebenfalls ist ein Testament ungültig, falls dieses sittenwidrig ist oder erfolgreich angefochten wurde

  • Sollte ein Testament aus Ihrer Sicht – zu Recht oder Unrecht - ungültig sein, können Sie eine Beratung durch einen Rechtsanwalt einschalten

Welche Testament Ungültigkeitsgründe gibt es?

Wann ist ein Testament ungültig? Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten: Wenn einer von bestimmten Gründen vorliegt. Zu den häufigsten Ursachen, die zu einer Ungültigkeit des letzten Willens führen, zählen insbesondere:

  • Mangelnder Testierfähigkeit

  • Testament steht früherem letzten Willen entgegen

  • Formvorschriften werden nicht eingehalten

  • Testament ist sittenwidrig

  • Es fehlt die Höchstpersönlichkeit

  • Mangel im Testierwillen

  • Testament wird erfolgreich angefochten

Mit diesen einzelnen Gründen, aus denen ein Testament ungültig sein kann, möchten uns jetzt näher beschäftigen.

Mangelnde Testierfähigkeit 

Wann ist ein handschriftliches Testament ungültig? Manchmal ist es die mangelnde Testierfähigkeit, die dazu führt, dass ein handschriftlich verfasstes Testament ungültig ist. Welche Eigenschaften eine Tesiterfähigkeit ausmacht, ist vor allem im § 2229 Abs. 4 BGB festgelegt. Sollte der Aussteller eines Testaments diese genannten Merkmale nicht aufweisen, würde das Testament unter Umständen als ungültig gelten. 

Sie können davon ausgehen, dass keine Testierfähigkeit vorliegt, wenn der Verfasser des Testaments an Geistesschwäche litt, geistige Störungen vorlagen oder es eine Bewusstseinsstörung gab. Dann wäre die mangelnde Testierfähigkeit der Grund dafür, dass das Testament ungültig ist.

Früheres Testament steht aktuellem letzten Willen entgegen

Ebenfalls zu den Ungültigkeitsgründen zählt, wenn ein früheres Testament dem aktuellen letzten Willen entgegenstehen sollte. Gleiches trifft auf einen Erbvertrag zu, der zuvor geschlossen wurde. Bei dem früher verfassten Testament muss es sich jedoch um ein Ehegattentestament handeln, denn nur dann handelt es sich um ein zweiseitig bindendes Dokument. 

Hat der Erblasser also im Anschluss an einen Erbvertrag oder an ein Ehegattentestament einen neueren letzten Willen formuliert? Dann ist dieser lediglich dann gültig, wenn zuvor der geschlossene Erbvertrag oder das Ehegattentestament im Einverständnis aller beteiligten Parteien widerrufen oder geändert wurden.

Formfehler im Testament

Ebenfalls ungültig ist der letzte Wille, wenn es einen Formfehler gibt. Das häufigste Problem besteht darin, dass Sie das Testament nicht handschriftlich verfassen. Auch eine fehlende Unterschrift führt dazu, dass der letzte Wille keine Gültigkeit hat.

Die Formvorschriften basieren insbesondere auf § 2247 BGB, denn dort wird das eigenhändige Testament beschrieben. Eigenständig bedeutet handschriftlich, sodass ein Testament bereits dann mangelnde Formvorschriften hat, wenn Sie dieses wie folgt verfasst haben: 

  • Schreibmaschine

  • Computer

  • Ton-Aufnahme

Wann ist ein Testament sittenwidrig?

Wann ist ein Testament ungültig? Ebenfalls nicht gültig ist der letzte Wille unter der Voraussetzung, dass er sittenwidrig ist. Sittenwidrigkeit läge zum Beispiel vor, falls eine Person eine Notsituation des Ausstellers ausgenutzt hat. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einem Erbschleicher, der im Testament begünstigt wird.

Ebenfalls zu den Ungültigkeitsgründen zählt, dass der letzte Wille gegen gesetzliche Verbote und damit geltendes Recht verstoßen sollte. Das wäre unter anderem der Fall, wenn der Erblasser sein ehemaliges Pflegepersonal bedenken würde.

Höchstpersönlichkeit des Verfassers fehlt

Die Höchstpersönlichkeit des Ausstellers ist zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments. Das bedeutet, dass Sie den letzten Willen unbedingt selbst verfassen müssen. Sie dürfen dementsprechend keinen Stellvertreter beauftragen, denn exakt in dem Fall würde die Höchstpersönlichkeit fehlen. Einzige Ausnahme ist das sogenannte Nottestament.

Testierwille nicht vorhanden 

Sollte es am sogenannten Testierwillen mangeln, ist das ebenso ein Ungültigkeitsgrund für ein Testament. Gemeint ist, dass im Testament klar zu erkennen sein muss, dass es sich um den letzten Willen des Ausstellers handelte. Deshalb sollte ein Testament bestimmte Worte beinhalten, insbesondere: 

  • Letzter Wille

  • Mein letzter Wille

  • Testament

Testament wurde erfolgreich angefochten 

Sollte ein Testament erfolgreich angefochten worden sein, wäre das ebenfalls ein Ungültigkeitsgrund. Sie sollten jedoch beachten, dass in der Regel der letzte Wille trotz Anfechtung teilweise wirksam bleibt. Das hat den Grund, dass Anfechtungen normalerweise lediglich einzelne Verfügungen betreffen.

Telefonischen Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren 

In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle wenden sich bei einem (angeblich) ungültigen Testament Betroffene aus zwei Gründen an einen Rechtsanwalt. Entweder sind Sie selbst Begünstigter oder eine andere Person bestreitet die Gültigkeit des Testaments. Vielleicht haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des letzten Willens, durch den zum Beispiel ein anderer Familienangehöriger profitiert?

In diesen Fällen vereinbaren Sie ein kostenfreies, telefonischen Erstgespräch mit der Kanzlei CDR-Legal. Diese ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, allerdings ebenfalls im Bereich Erbrecht aktiv. Meistens kann die Kanzlei Ihnen bereits im telefonischen Erstgespräch mitteilen, wie Ihre Erfolgschancen im Hinblick auf das strittige Testament stehen.

Foto(s): 48639571 © reinhard sester, https://stock.adobe.com/

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