Mit Cannabis am Steuer erwischt. Führerschein/ärztliches Gutachten/MPU - Teil 2

  • 11 Minuten Lesezeit

Hier lesen Sie die Fortsetzung der kurzen Tourbeschreibungen durch den Dschungel des Fahrerlaubnisrechts. Diese (Tor-)Tour wird von Amts wegen für jeden gebucht, der mit Cannabis ein KFZ führt.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben: Schreiben Sie in meinem Forum, ich antworte zeitnah.

Den ersten Teil dieses Routenplaners lesen Sie hier

Jetzt geht es fugenlos weiter im Text:

Sie müssen bei einem Verkehrspsychologen Einzelstunden gemacht haben (Therapie). Ein Verkehrspsychologe ist jemand, der an der Universität Psychologie studiert und sogar abgeschlossen hat. Dazu hat dieser jemand eine verkehrspsychologische Zusatzausbildung

Nur solche dürfen sich "Verkehrspsychologen". Und nur Nachweise von solchen werden bei der MPU akzepiert. 

Egal, mit was für einem Label sich die diversen anderen Herrschaften schmücken, doe vom Kuchen was abhaben wollen: Berater , MPU Experten, Verkehrspädagogen, Heilpraktiker für Psychotherapie, MPU Profis oder selbst ernannte Führerschein Gurus, deren mangelhafte Qualifikation man sehr leicht an marktschreierischen Webseiten mit "MPU Garantie" erkennt: Wenn sich auf den entsprechenden Webseiten kein Hinweis findet, dass die betreffende Person(en) einen Universitätsabschluss in Psychologie samt verkehrspsychologischer Zusatzausbildung haben und sich Verkehrspsychologen nennen dürfen, machen Sie einen weiten Bogen drum. Sie wollen doch die MPU bestehen oder? 

Üblich ist bei einer MPU Vorbereitung in Einzelstunden bei einem Verkehrspsychologen und Dauer von 5 - 15 (im Schnitt 8 - 10) Stunden. Kosten ca 100,00 Euro / Stunde plus minus X. 

Der Markt ist voller schwarzer Schafe. Wenn Sie sich nicht sicher sind: Schreiben Sie mich an und schreiben mir mal die Webseite der betreffenden Personen. Ich sage Ihnen dann gerne, ob das passt oder nicht. 

Als Richtschnur gilt: Mehr als ca 1000,00 bis 1500,00 Euro (letzteres eher bei schweren Fällen, Wiederholungstätern) fallen bei Verkehrspsychologen nicht an.

Beispiele für  sehr gut qualifizierte Verkehrspsychologen finden Sie hier, hier, hier oder etwa hier. Die genannten Herren / Damen "Hier" machen die Therapie auch online via Skype. Also keine falsche Scheu.

Fehlende Therapie beim Verkehrspsychologen ist der weitaus häufigste Grund für eine negative MPU (neben den fehlenden Abstinenznachweisen). MPU ist ein bißchen wie Schach. Mit der Zeit kennt man die Spielzüge der Gutachter und stellt die Laufwege zu. 

Zur Frage der notwendigen Abstinenzzeit: Das hängt davon ab, in welche Hypothese der Beurteilungskriterien der Gutachter sie steckt bzw. Sie sich selber herein manövrieren. Kurzfassung an dieser Stelle S. 17

Und auch wenn da bei D4 steht, dass Sie als gelegentlicher Cannabis Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen eigentlich keinen Nachweis einer Abstinenz brauchen: Machen Sie ein Screeningprogramm für 6 Monate, sonst werden Sie die MPU nicht bestehen. 

Bei zur kurzer Vorlagefrist für das Gutachten: Fragestellung der MPU als  Exit Option

Wenn die Vorlagefrist für die MPU zu kurz ist, damit Sie genug Abstinenznachweise beibringen können, hilft ziemlich oft ein Blick auf die Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle (der von mir sowieso automatisiert erfolgt).

Die Anordnung der MPU muss rechtmäßig und vor allem verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig ist die Anordnung, wenn sie das mildeste Mittel ist.

Im Vergleich zur MPU ist das ärztliche Gutachten das mildere Mittel. Wenn man nun eine MPU angeordnet bekommt wegen unwissenschaftlicher Wahrscheinlichkeitsbehauptungen und vollkommen freischwebend willkürlicher Auslegung veralteter Studien zur Bedeutung eines THC COOH Wertes, dann wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip mit unwissenschaftlicher Methode entkernt. Das ist letztlich Blasphemie an Recht und Wissenschaft. Den Grundrechten derart respektlos methodologisch unbekümmert und absichtlich willkürlich entgegen zu treten, hat nichts mit Rechtspflege zu tun. Es ist genau das Gegenteil.

Logisch: Hätte man wissenschaftlich sauber gearbeitet, hätte man den gelegentlichen Konsum nicht nachweisen können und dann hätte oft ein ärztliches Gutachten statt einer MPU angeordnet werden müssen.

Saubere wissenschaftliche Arbeit und das Verhältnismäßigkeitsprinzip sind untrennbar. Eigentlich klar, wenn man redlich ist. Aber Redlichkeit ist rar.

Eine saubere Ermessensausübung kann es im Bereich Cannabis und Fahrerlaubnis ohne streng wissenschaftliches Arbeiten nicht geben. 

Dennoch gegen die meisten keinen Pfifferling darauf und haben null Interesse am Recht. Recht ohne wissenschaftliches Fundament ist kein Recht. Es ist Willkür. Wie soll man es sonst nennen, wenn man ohne aktuelle Studien zu der Frage der Bedeutung von THC COOH Werten eine Einordnung in Konsummuster vornimmt, als wäre das völlig normal? 

Wie soll man ohne diese wissenschaftlichen, studienbasierte Erkenntnisse über die Entwicklung von THC COOH Werten im Blut nach Wochen / Monaten nach dem Konsum von hochqualitativen Cannabis darüber befinden, wer einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsument ist? 

Davon hängen die Fragen ab: Ärztliches Gutachten / MPU / Direkte Entziehung. 

Das sind alles tiefe Grundrechtseingriffe und die Abwehrhaltung von Behörden und Gerichten gegenüber der wissenschaftlichen Arbeit spottet den Grundrechten und deren Schutzsphären. Solche Verhaltensweisen sind der Verfassung nicht zuträglich, sie stehen vielmehr in feindlicher Richtung, denn sie erodieren die Grundrechte und das elementare Verhältnismäßigkeitsprinzip durch wissenschaftliche Anarchie

Die Grundrechte müssen eigentlich gestärkt werden durch eine saubere Methodologie im interdisziplinären Bereich. Dies gilt unabhänig vom subjektiven Rechtsempfinden mancher Amts- und Würdenträger. Nie waren wir weiter davon weg. Selbst die höchsten Spruchkammern haben diesen ehrbaren Anspruch oft verwirkt.

Eine wissenschaftliche tragfeste Ermessensentscheidung zwischen ärztlichen Gutachten oder MPU gibt es auf Basis von THC COOH Werten nicht. Dasselbe gilt für ausgedachte,  mathematisch-statistisch nicht  reproduzierbare Unwahrscheinlichkeitsbehauptungen.

Wenn die MPU nun aber angeordnet worden ist, droht bereits die nächste Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Form der Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle.

Und diese Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips spielt einem dann in die Hände, wenn die Vorlagefrist für das Gutachten kürzer ist als erforderliche Abstinenzzeit.

Typischer Fall: "Die Fehlerkette"

A wird mit 2,0 ng / ml THC und einem Abbauwert von  50 ng/ml THC COOH am Steuer seines PKW erwischt. Weitere Fahrauffälligkeiten gab es nicht. Hinweise auf den Konsum weiterer BtM und oder Alkohol ebenfalls nicht. Zum Konsummuster und letzten Konsumzeitpunkt von Cannabis macht A keine Angaben gegenüber der Polizei.

Nach einiger Zeit meldet sich die Führerscheinstelle und will eine Stellungnahme. A schreibt, er habe ein paar Stunden (3 - 4 Stunden) vor der Blutabnahme erstmalig konsumiert und schildert dezidiert die Umstände des Erstkonsums. Führerscheinstelle wertet das als Schutzbehauptung. Angeblich sei der THC COOH Wert zu hoch und dann zieht sich auch noch das Argument mit der Unwahrscheinlichkeit. 

1. Ermessensfehler: Es hätte -wissenschaftlich betrachtet- ein ärztliches Gutachten angeordnet werden müssen, da der gelegentliche Konsum nicht bewiesen, sondern nur eine Unterstellung der Behörde war.

Die Führerscheinstelle ordnet eine MPU mit der Vorlagefrist von 3 Monaten an. Der Gutachten Anordnung liegt folgende -falsche- Fragestellung zugrunde:

"Ist zu erwarten, dass Herr A in Zukunft -ohne abhängig zu sein- weiterhin Betäubungsmittel  oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiert oder ist Herr A von diesen Stoffen abhängig? Ist zu erwarten, dass ein KFZ zukünftig unter Einfluss von BtM / anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen geführt wird? Kann Herr A ein KFZ der Klassen XY sicher führen?"

2. Ermessensfehler: Die Fragestellung ist viel zu weit und daher nicht mehr verhältnismäßig. Es hätte nur nach dem Trennungsvermögen hinsichtlich des Konsums von Cannabis und dem Führen von Cannabis gefragt werden dürfen. Die Frage nach anderen BtM / Stoffen ist nur erlaubt, wenn der Sachverhalt objektive Anknüpfungspunkte dafür hergibt, dass auch diesbezüglich ein Konsum stattgefunden hat. Das ist hier aber gerade nicht der Fall. 

Die Fragestellung bei der MPU hat sich streng auf die Eignungszweifel zu beschränken, die sich aus dem Sachverhalt ergeben. Nach anderen Substanzen / Stoffen als Cannabis hätte hier nicht gefragt werden dürfen (=Verbot  der Sachverhaltsausforschung und Fragen "ins Blaue hinein").

Damit ist die Anordnung der MPU bereits aus diesem Grund rechtswidrig und wird in einem möglichen Eilverfahren / Klageverfahren vom Verwaltungsgericht kassiert werden. Die Anordnung der MPU als solche kann vor Gericht nicht angegriffen werden. Aber die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage der fehlerhaft angeordneten MPU ist rechtswidrig und unterliegt der Anfechtung vor Gericht.

Taktisch klug ist es inbesondere bei den Fällen, wo die Vorlagefrist zu kurz ist, um 6 Monate Abstinenznachweise beizubringen, die Führerscheinstelle erst dann auf ihren Fehler hinzuweisen, wenn die Vorlagefrist des falsch angeordneten Gutachten abgelaufen ist und die Führerscheinstelle bereits die Anhörung vor der Entziehung eingeleitet hat und man einen entsprechenden Brief erhalten hat. 

Richtigerweise heißt die Fragestellung der Behörde im Fall des A:

"Ist nicht zu erwarten, dass Herr A auch künftig ein KFZ unter Einfluss von THC führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?"

Auch die Frage nach dem sicheren Führen wäre hier falsch, da sich aus dem Sachverhalt nicht entnehmen lässt, dass er "unsicher" gefahren ist. 

Entweder die Behörde sieht den Fehler dann ein und hebt die falsche MPU Anordnung auf und ordnet eine neue MPU an mit 2-3 Monaten Vorlagefrist (reicht in der Regel für die 6 Monate Abstinenznachweise aus der damit verbundene Zeitgewinn) oder sie entzieht die Fahrerlaubnis und der Anwalt holt sie vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren wieder. Der Führerschein ist dann also entweder gar nicht oder nur 1-2 Monate weg (solange dauern die Eilverfahren im Schnitt).

Geht A hier rechtzeitig zu einem Anwalt, der Plan von der Sache hat, wird er seinen Führerschein also entweder gar nicht (wenn er denn die MPU besteht mit Hilfe seines Anwalts) oder nur kurz (für die Dauer des Eilverfahrens vor Gericht) verlieren.

Unten sehen Sie ein paar gewonnene Eilverfahren, bei denen es auch um die zu weiten Fragestellungen ging. Hohe Trefferwahrscheinlichkeit besteht in dem Bereich.

Alternative:

A geht unberaten den Weg weiter und macht auch keine Abstinenznachweise und keine Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen. Er war aber bei einem MPU Berater mit "Erfolgsgarantie". Diesem Berater fielen die Fehler der Behörde nicht auf. Abstinenz hielt er nicht erforderlich und er sagte A natürlich auch nicht, dass seine "Beratung" (für tausende von Euro) nichts wert ist und den Verkehrspsychologen nicht erstatz.

A macht die MPU mit der falschen Fragestellung bei AVUS,PIMA, Dekra oder beim TüV.

Die Gutachterstelle weist ihn nicht darauf hin, dass die Fragestellung nicht richtig ist (undd dass das Gutachten damit nicht richtig sein kann, egal wie es ausgeht) und dass ohne Abstinenz und Therapie Nachweis vom Verkehrspsychologen nichts zu machen ist. Die Stelle kassiert um die 1000 Euro ab und schreibt ein negatives Gutachten mit dem freundlichen Abschlusshinweis, A solle eine Abstinenz und Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen machen solle und dann eine neuen Versuch mit der MPU starten solle.  

Im MPU Gutachten weist die Gutachterstelle darauf hin, dass der Vortrag mit  dem Einmalkonsum eine Lüge und er nicht offen sei (Verstoß gegen Hypothese 0 der Beurteilungskriterien), da sein Vortrag gegen wissenschaftliche (zwar längst überholte, aber who cares?) Erkenntnisse aka "gesicherte Studienlage" verstoßen habe.

Das Gutachten gibt er nicht ab. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. A geht zu einem Anwalt, der keine Ahnung hat und die Entziehung mit irgendwelchen Argumenten vor Gericht anficht, aber eben ohne die Probleme der Verhältnismäßigkeit der Fragestellung usw anzusprechen). Die Verwaltungsrichterin ist neu auf den Posten und hat so Recht auch noch keinen Plan und sieht das Problem auch nicht. 

A verliert also den Führerschein, zahlt die MPU, zahlt teuer Geld für den unfähigen Scharlatan von MPU Beratuter, zahlt das Verwaltungsgericht und ist keinen Schritt weiter.

Tausende Euro sind weg für nichts.

A fragt dem von ihm viel später mandatierten Anwalt B, warum die Gutachterstellen nicht fair sind und vor der Begutachtung darauf hinweisen, was in der Regel so alles notwendig ist, um die MPU zu bestehen. Der Anwalt antwortet: "Weil viele dieser Gutachterstellen absolute Saftläden sind, denen es nicht um Sie sondern um Ihr Geld geht."

Er beantragt nach einer Weile den Führerschein neu und die Behörde stellt ihm wieder die zu weite Fragestellung, die auch nach anderen BtM als Cannabis fragt. Gibt es nicht? Hier schon x mal genauso erlebt.

Also. Ein Anwalt mit ein wenig Durchblick hätte:

  • Den Mandanten zum Screening Programm geschickt
  • Den Mandanten zum Verkehrspsychologen geschickt
  • Den Mandanten auf die Beurteilungskriterien dringend hingewiesen
  • Er hätte die Fahrerlaubnisbehörde kurz vor Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage der MPU mit der falschen Fragestellung auf diese Fehlerhaftigkeit hingewiesen und entweder direkt eine neue MPU Anordnung erwirkt oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis diese vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren schnell wiedergeholt und hätte natürlich auch eine Klage eingelegt.
  • Er hätte das Gutachten der Gutachterstelle angefochten mit dem Hinweis, es sei nicht wissenschaftlich angefertigt worden, es enthalte schwere Logikfehler. Gegebenfalls zeigt der Anwalt die Gutachter wegen dieser Umstände bei der Ärztekammer und bei der Staatsanwaltschaft an und verlangt vor dem Zivilgericht Schadenersatz wegen "Pfusch am Bau".
  • Mit den Mandanten einen Fahrplan für das Gespräch bei der MPU erarbeitet. Was führte zum Konsum? Was macht man jetzt anders? Wo hat man sich Hilfe geholt? Welche Dinge haben sich im Leben positiv geändert usw...
  • Das ganze Verfahren überwacht und den Mandanten nicht aus den Augen gelassen (kurze Kette)
  • Den Mandanten davon abgehalten, seinen MPU Berater und dem Gutachter im Dunkeln aufzulauern ("Herr A, ich rate davon ab. Gewalt ist straf- und fahrerlaubnisrechtlich relevant und generell abzulehnen. Auch Ihre Idee, den Gutachter mit vorgehaltener Waffe zu zwingen, Ihr negatives Gutachten aufzuessen ist nicht  zielführend").

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Wenn Sie in mit Cannabis am Steuer erwischt wurden und sich fragen, ob Sie einen Anwalt brauchen?

  • Wenn Sie die im Text oben genannten Fragen ohnehin schon kannten und nichts neues dabei ist: Nein.
  • Wenn ein paar Sachen dabei sind, die Sie noch nicht wussten: Ja.

Die Cannabis Verfahren im Fahrerlaubnisrecht sind häufig Schauplätze für behördlich initiierte Fehlerketten zu Lasten der Betroffenen, die oft auch nicht von Gerichten erkannt und durchbrochen werden. Ohne vernünftige Beratung erleidet man da schnell Schiffbruch und das nicht nur finanziell. 

In diesem interdisziplinären Rechtsgebiet ist wie schon erwähnt ein "Tourguide" in Form eines Anwalts, der sich in dem Gebiet genau auskennt, keine schlechte Idee. 

Melden Sie sich gerne bei Bedarf. 

Anhang: Positiv beschiedene Anträge auf einstweilige Anordnung ("Eilverfahren") wegen zu extensiver Fragestellungen der Behörden (nach BtM / psychoaktiven Stoffen generell gefragt anstatt nur nach Trennungsvermögen THC / Führen eines KFZ)

Foto(s): Mir

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