„The Flash – The Race Of His Life“ – neue Abmahnung von Waldorf Frommer

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1. Worum geht es?

Uns liegt einmal wieder eine Abmahnung von Waldorf Frommer vor. Im konkreten Fall mahnen die Rechtsanwälte im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, eine Folge der TV-Serie „The Flash – The Race Of His Life“ mittels Filesharing anderen in einer Internettauschbörse zugänglich gemacht zu haben, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

2. Was fordern die Anwälte von Waldorf Frommer?

Im Wesentlichen verlangen sie

  • die Abgabe der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • und die Zahlung von 619,50 € (setzt sich zusammen aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz für die gegnerischen Anwälte).

Unser ausdrücklicher Rat ist jedoch: Machen Sie nicht, was von Ihnen verlangt wird!

Mit der Unterschrift und der Zahlung des Betrages gehen Sie ein Schuldeingeständnis ein und sind zudem einen über Jahre bindenden Vertrag eingegangen. Bei Verstößen gegen diesen Vertrag folgen weitaus höhere Vertragsstrafen als die bisher verlangten 619,50 €.

3. Abmahnung erhalten, was nun?

In Ihrem Briefkasten war auch Post von Waldorf Frommer? Dann versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren, um nicht vorschnell zu handeln.

In jedem Fall empfiehlt es sich, die persönliche Situation durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Teilweise werden nämlich auch unberechtigte Abmahnungen verschickt und dann reicht es die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen. Die Zahlung der Abmahnkosten fällt dementsprechend auch weg.

Aber auch für den Fall einer gerechtfertigten Abmahnung lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt. Hier stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen zur Seite. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz weiß ich, wie man richtig reagiert. Oft lässt sich noch eine wirtschaftlich bessere Lösung für Sie finden.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie nie Kontakt mit den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Verwenden Sie weder die vorgefertigte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Rechtsanwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, dann scheuen Sie sich nicht die Kanzlei Dr. Newerla zu kontaktieren. Wir vertreten Sie gerne zu unseren günstigen Pauschalpreisen und das auch bundesweit.

Vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Alles Weitere können wir dann am Telefon besprechen. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab per E-Mail oder Fax Ihre Abmahnung schicken könnten, da somit die Einarbeitung in Ihren Fall ungemein erleichtert wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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