ThomasLloyd: 1.000.000 Euro Anlegergelder von CT Infrastructure Holding Limited zurückgeholt

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Bereits zum Ende der letzten Woche war es soweit. Durch drei Auszahlungen an unsere Anleger als der Anlegergemeinschaft ThomasLloyd wurde die Grenze von 1.000.000 Euro Rückzahlungssumme überschritten. 

Mehrere Millionen als Sicherheiten hinterlegt

Insgesamt hat die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB nunmehr mehr als 1.000.000 Euro an Anleger der CT Infrastructure Holding Limited nach erfolgreichen Gerichtsverfahren auszahlten können. 

Insgesamt konnten nach erfolgreichen Gerichtsverfahren bereits Hinterlegungen von Sicherheiten in Höhe von 2.617.257,54 Euro (Stand 30.06.2023) durch die Kanzlei AdvoAdvice erreicht werden. 

Auszahlungen nach Erfolgen in Berufungsinstanzen

Die Auszahlungen erfolgen meist erst dann, wenn die Gerichtsentscheidung gegen die CT Infrastructure Holding Limited rechtskräftig geworden ist. Hierzu ist meist ein Rechtsstreit über zwei oder sogar drei Gerichtsinstanzen notwendig. 

Anleger benötigen also oftmals einen langen Atem, bis es endlich zur Auszahlung der erstrittenen Summe kommen kann. 

Mehr als 100 Erfolge in der Berufungsinstanz

Die Anleger, die die Kanzlei AdvoAdvice mit der Vertretung ihrer Interessen in Sachen CT Infrastructure Holding Limited beauftragt haben, haben bisher in der Berufungsinstanz noch nie verloren. Es gibt mittlerweile mehr als 100 Berufungsurteile, in denen die Anleger erfolgreich waren. 

Die CT Infrastructure Holding Limited bietet dennoch keine Vergleich in den Gerichtsverfahren an und zahlt auch ohne Gerichtsprozess nicht aus. 

Börsengang erneut nicht erfolgt 

Ein Börsengang der ThomasLloyd Group Limited (TLG) der für das erste Quartal 2023 versprochen wurde und eigentlich schon zum ersten Quartal 2022 stattfinden sollte, ist bisher nach Kenntnis der Anleger und auch nach Kenntnis der Kanzlei AdvoAdvice nicht durchgeführt worden. 

An diesem Börsengang sollten die Anleger der CT Infrastructure Holding Limited angeblich teilhaben und von diesem unmittelbar profitieren. 

Weitere Informationen fehlen völlig

Die CT Infrastructure Holding Limited, auf die die DKM Global Opportunities Funds 01 GmbH und die ThomasLloyd Investments GmbH (Wien) verschmolzen wurden, schickt den Anlegern keine weiteren Informationen, wann und ob die Anleger noch mit einem Börsengang rechnen können oder wie die Anleger ihr Geld zurückerhalten werden. 

Betroffene Anleger müssen also davon ausgehen, dass keine Rückzahlung und auch kein Börsengang mehr erfolgen werden. 

Warum zu AdvoAdvice?

Anleger, die ihr Kapital bei der ThomasLloyd Gruppe angelegt haben, sollten sich aus der Sicht von Anwalt Dr. Tintemann dringend anwaltlichen Rat suchen und sich hierzu an einen Experten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden.

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zu dem Autor dieses Beitrags finden Sie unter https://tintemann.de

Foto(s): AdvoAdvice


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