ThomasLloyd Anlegergemeinschaft: Gerichtsurteile bestätigen den Auszahlungsanspruch

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Aktuell sind bei der ThomasLloyd-Gruppe zahlreiche Gerichtsverfahren wegen der Auszahlung von Ansprüchen aus Genussrechten und der Rückzahlung von Einlagen anhängig. 

Anleger, die sich der Risiken ihrer Kapitalanlagen bei der ThomasLloyd-Gruppe nicht bewusst waren oder unzureichend informiert wurden, sollten rechtlichen Rat einholen, um zu prüfen, ob sie sich von ihren Investments trennen können, ohne Verluste zu erleiden.

Ausserdem haben im April und Mai 2023 Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe und Zweibrücken wichtige Klarstellungen für Anleger der früheren ThomasLloyd Investments AG und deren Genussrechte gebracht. 

Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Anleger als Verbraucher gelten, was ihnen erlaubt, bei ihrem Wohnort zuständigen Gericht Klage einzureichen. Dies gilt selbst nach der Umwandlung der Genussrechte in B-Shares, da die Verbraucherstellung nicht durch die Gesellschaft entzogen werden kann. Parallel dazu entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass die Verschmelzung der ThomasLloyd Investments AG mit der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) keine negativen Auswirkungen auf bereits wirksam gekündigte Genussrechtsbeteiligungen hat, auch wenn der Anleger eine Rücknahme der Kündigung erklärt. Solch eine Rücknahme ist nach Wirksamwerden der Kündigung und der damit verbundenen Umwandlung der Vertragsbeziehung in ein Rückgewährschuldverhältnis nicht mehr möglich.

Der BGH hat bereits geurteilt, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln gegen das Transparenzgebot verstoßen und unwirksam sind. Anleger in nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen der ThomasLloyd-Gruppe sollten eine qualifizierte juristische Beratung suchen, um potenzielle Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen zu prüfen.

Ein Auszug, der angebotenen Geldanlagen, die wir aktuell bearbeiten u.a.:


•    Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D


•    Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24


•    Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario


•    Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario

•    Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech 

      Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
•    Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04

•    ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)

•    DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)

•    ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Im Jahr 2024 ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu erwarten, die zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG und gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) sowie andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe entscheidet. 

In vielen Fällen kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Die KSR Rechtsanwaltskanzlei, seit über 19 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, bietet individuelle Beratung in allen Aspekten der Vermögensanlage, einschließlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und dem Umgang mit Anlagebetrug sowie Schneeballsystemen. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Anlegern, die in nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen der ThomasLloyd-Gruppe investiert haben, wird empfohlen, fachanwaltliche Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht zu suchen, um mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen zu prüfen. 

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein

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