ThomasLloyd: aktuelle Gerichtsurteile bestätigen den Auszahlungsanspruch

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ThomasLloyd vertrieb im vergangenen Jahrzehnt verschiedene Anlagemöglichkeiten, die direkt oder indirekt in die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH geflossen sind. 

Das Volumen der eingezahlten Gelder beträgt etwa eine halbe Milliarde Euro. Die Summe der Direktbeteiligungen beträgt in etwa weitere 70 Millionen Euro.

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert. 

Damit kann der Anleger die Erfolgsaussichten sehr schlecht einschätzen.

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat.

Voraussichtlich sollte sich die Rechtsprechung 2024 deutscher Oberlandesgerichte zu den Genussrechten der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG zugunsten geschädigter Anleger weiterhin fortsetzen. 

Gegen zahlreiche Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe laufen zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen die Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Genussrechten und auch die Rückzahlung von weiteren Einlagen bei diversen zur ThomasLloyd-Gruppe gehörenden Gesellschaften geltend gemacht wird.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Ein Auszug, der angebotenen Geldanlagen, die wir aktuell bearbeiten u.a.:

•    Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D

•    Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24
•    Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI15 / CTI9
•    Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft 
•    Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH

•    ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte), DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)

•    ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Anlegern, die ihr Geld in eine Nachrangige Namens-Teilschuldverschreibung mit fester Verzinsung bei einer der zahlreichen Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe investiert haben, ist anzuraten, sich anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein


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