Ticketabmahnungen 2024 – Rückblick und Ausblick – Borussia Dortmund, FC Bayern München, SV Werder Bremen, Stuttgart etc.
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Auch im Jahre 2024 haben wir uns in unserer Kanzlei in einem erheblichen Umfange mit der Vertretung, Beratung und Verteidigung von und gegen sogenannter Ticketabmahnungen beschäftigt. So haben wir gegen mehrere hundert Abmahnungen der Vereine FC Bayern München, Bayer 04 Leverkusen, Borussia Dortmund, SC Freiburg, 1. FC Union Berlin, 1. FC Köln, SV Werder Bremen, Wolfsburg, Stattgart, Hamburg, Leipzig, Bochum, FC Hansa Rostock, sowie der UEFA als auch des DFB vertreten.
Hierbei werden die verschiedenen Vereine von den oben genannten verschiedenen Kanzleien vertreten.
Was ist der Vorwurf in diesen Ticketabmahnungen?
Unabhängig davon, ob es sich bei den streitgegenständlichen Ticketverkäufen, die zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden, um solche handelt, die den Fußball oder andere Formen von Veranstaltungen betreffen, besteht der Vorwurf stets darin, dass sich die einzelnen Veranstalter, insbesondere Fußballvereine daran stören, dass ihre Eintrittskarten und Tickets entweder auf Onlinemarkportalen überhaupt verkauft werden oder diese zu überhöhten Preisen im Verhältnis zum Originalpreis angeboten werden. Diese Umstände nehmen die Fußballvereine sodann zum Anlass, einerseits den Weiterveräußerer oder natürlich auch den unmittelbaren Erwerber im Hinblick auf die Ticketverkäufe auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Regelmäßig wird sodann neben der Zahlung eines Schadensersatzbetrages respektive einer Vertragsstrafe auch die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Umgang mit diesen Abmahnungen? Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Es gilt wie immer zunächst zu prüfen, ob der Verstoß in der Sache überhaupt zutrifft. Neben einem vorzunehmenden Abgleich der tatsächlichen Umstände, welche Sie uns als unseren Mandanten mitteilen, ist regelmäßig entscheidend die Frage, welche Beziehung Sie zu dem entsprechenden Abmahner bzw. dem Veranstalter haben. Besteht keinerlei vertragliche Beziehung, scheiden im Regelfall auch entsprechende Ansprüche aus. Hat der Abgemahnte die Eintrittskarten und Tickets dort unmittelbar erworben, besteht eine unmittelbare Vertragsbeziehung, so dass sodann in diesem Fall vom Grundsatz her die AGB bei der Beurteilung der rechtlichen Situation zu berücksichtigen sind. Ob diese jedoch wirksam sind, ist ebenfalls stets eine Frage des Einzelfalles. Neben der Frage eines wirksamen Einbezugs der AGB, kommt es insbesondere auch auf die Frage an, ob bei der Weitergabe an eine dritte Person diese über die entsprechenden AGB belehrt wurden oder nicht. In solchen Konstellationen sind die Haftungsfragen durchaus keinesfalls rechtlich klar.
Insgesamt ist zu konstatieren, dass es bei Abmahnungen dieser Art durchaus zahlreiche Ansatzpunkte gibt, die eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnungen begründen können. Regelmäßig sind jedoch vergleichsweise Lösungen möglich, die sodann auch Ihrer Rechtssicherheit dienen.
Wir vertreten bereits seit dem Jahre 2011 gegen Ticketabmahnungen dieser Art. Mittlerweile schauen wir daher auf eine nahezu 14 jährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Ticketabmahnungen zurück und dürften daher zu den führenden Kanzleien bei der Verteidigung im Ticketbereich gehören. Wir verfügen in der rechtlichen Materie auch über eine hohe Expertise. Da wir täglich mit diesen Abmahnungen konfrontiert sind, kennen wir Ihre Gegner ebenfalls sehr genau.
Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns diese zunächst unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns natürlich jederzeit gerne telefonisch kontaktieren. Das Erstgespräch ist bei uns kostenlos und ausdrücklich unverbindlich. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit und freuen uns bereits jetzt auf Ihre Kontaktaufnahme.
Auch für das Jahr 2025 rechnen wir mit weiteren Abmahnungen. So haben wir bereits zum Zeitpunkt dieses Artikels mehrere Mandate angetragen bekommen.
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