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Tierische Beifahrer – so transportieren Sie Ihren Vierbeiner sicher im Auto

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Fährt Hund oder Katze ungesichert im Auto mit, kann das bei einem Unfall für Mensch und Tier eine große Gefahr darstellen.
  • Tiere gelten laut §§ 22 – 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung, die gesichert werden muss.
  • Für die Autofahrt ist für den Vierbeiner eine Transportbox zu empfehlen.

Ungesicherte Tiere im Auto sind eine große Gefahr

In den Haushalten der Bundesrepublik leben ungefähr neun Millionen Hunde und circa 14 Millionen Katzen. Die meisten dieser Vierbeiner werden früher oder später im Auto transportiert – häufig auf der Sitzbank im hinteren Teil des Fahrzeugs ohne jegliche Sicherung.

Vielen Autofahrern ist dabei nicht bewusst, welch große Gefahr ein ungesichertes Tier – ob Hund oder Katze – in einem Fahrzeug darstellt. Ein Beispiel im Rahmen eines Crashtests zeigt: Passiert ein Verkehrsunfall mit einer Geschwindigkeit von rund 50 Stundenkilometern, erreicht ein Hund das 30-Fache seines eigenen Gewichts. 

Des Weiteren stellt ein nicht gesichertes Tier eine große Ablenkung für den Autofahrer dar. Versucht der Vierbeiner beispielsweise, nach vorne zum Fahrer zu gelangen, geht dessen Blick meist nach hinten, und er kann sich somit nicht mehr auf den Straßenverkehr konzentrieren. Eine erhöhte Unfallgefahr ist die Folge. 

Gemäß Straßenverkehrsordnung gelten Tiere als Ladung

In der StVO lassen sich zwar keine genauen Regelungen bezüglich des Transports von Haustieren finden. Aus verkehrsrechtlicher Sicht werden sie aber als Ladung eingestuft. Bestimmungen zur Ladungssicherung sind in § 22 StVO geregelt. Hier ist festgelegt, dass die Ladung so gesichert und verstaut werden muss, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichen nicht umfallen, verrutschen oder hin- und herrollen kann.

Darüber hinaus ergeht aus § 23 StVO die Pflicht für den Fahrer, dass er die Ladung – in diesem Zusammenhang: das Tier – so zu sichern hat, dass seine Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Ein ungesichertes Tier kann teuer werden

Verstößt man gegen diese gesetzliche Regelung, muss man mit einer Geldbuße rechnen. Ist ein Tier nicht angemessen gesichert, hat das ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge. Stellt diese unangemessene Sicherung zudem eine Gefährdung dar, sind es bereits 60 Euro. 75 Euro hingegen muss ein Fahrer zahlen, wenn außerdem eine Sachbeschädigung vorliegt. In den letzten beiden Fällen kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Eine Transportbox ist zu empfehlen

Um ein Bußgeld, einen Eintrag im Fahreignungsregister sowie eine hohe Verletzungsgefahr für Mensch und Tier bei einem Unfall zu vermeiden, ist eine Transportbox empfehlenswert. Damit fährt der Vierbeiner nicht nur am sichersten mit, sondern ist auch tiergerecht untergebracht.

Durch eine solche Box, die entweder aus Stoff, Metall oder Kunststoff bestehend im Handel erhältlich ist, kann das Tier nicht mehr durch das Fahrzeug geschleudert werden. Am besten ist es, die Box in den Kofferraum zu stellen und am Boden zu verschrauben. Darüber hinaus ermöglicht ein zusätzliches Trenngitter zwischen den Rücksitzen und dem Kofferraum eine noch höhere Sicherheit für alle Fahrzeuginsassen.

Alternativen zur Box sind spezielle Brustgeschirre und Sicherheitsgurte – insbesondere für Hunde.

(KKA)

Foto(s): fotolia.com

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