Tilidin - Strafbar nach Betäubungsmittelgesetz oder Arzneimittelgesetz

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein Stoff, der relativ unbekannt, und erst seit wenigen Jahren für das Drogenstrafrecht interessant geworden ist, ist Tilidin.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie folgendes:

  • Was ist Tilidin?
  • Wie ist die Rechtslage zu Tilidin?
  • Was ist im Umgang mit Tilidin verboten?
  • Welche Strafen drohen bei illegalem Umgang mit Tilidin?
  • Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Tilidin ermittelt wird?

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Was ist Tilidin?

Tilidin ist ein synthetisches Opioid, dass in der Herstellung von Pharmazeutika wegen seiner schmerzstillenden Wirkung Anwendung findet.

Es darf in Deutschland nur als Kombinationspräparat mit Naxolon „in fester Zubereitung mit verzögerter Wirkstofffreigabe“ verwendet werden (Valoron).

Tilidin wirkt im Vergleich zu anderen Opioiden wie Morphin eher schwach, und ist daher bis vor kurzem nicht als Rauschdroge in Erscheinung getreten.


Wie ist die Rechtslage zu Tilidin?

Tilidin ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) unter den verkehrsfähigen, verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln gelistet. Das heißt, dass es in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, sondern als Medikament, und nur auf Rezept erhältlich ist.

Daher erfolgt der Missbrauch zu Rauschzwecken häufig über gefälschte Rezepte.

Da man auf diese Weise nur das medizinische Präparat erhält, macht man sich nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz, sondern nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz greift hingegen bei Umgang mit Tilidin in reiner, nicht fester Form, ohne Wirkstoffverzögerung.

Was ist im Umgang mit Tilidin verboten?

Jedweder Umgang mit Tilidin, der ohne ärztliches Attest erfolgt, ist verboten. Dies umfasst vor allem Ein- und Ausfuhr, Kauf und Verkauf, Besitz, Abgabe, Inverkehrbringen usw. Natürlich ist auch die Fälschung eines Rezeptes verboten.


Welche Strafen drohen bei illegalem Umgang mit Tilidin?

Fällt das verwendete Tilidin unter das Betäubungsmittelgesetz, drohen gemäß § 29 BtMG für den unerlaubten Besitz, Erwerb, Verkauf, Ein- und Ausfuhr, Weitergabe usw. Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Kommen erschwerende Umstände hinzu, wurde etwa der Handel mit illegalem Tilidin erwerbsmäßig, womöglich als Bande betrieben, drohen Freiheitsstrafen von 10 Jahren und mehr.

Strafbaren Umgang mit Tilidin nach dem Arzeimittelgesetz (also in Medikamentenform, kombiniert mit Naxolon, meist als Tablette) begeht laut § 95 Absatz Absatz 1 Nr. 5 nur, wer das Präparat ohne gültiges Attest verkauft oder sonstwie an Dritte abgibt. Hgierführ drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren.

Hinzu kommt in diesem Fall häufig der Straftatbestand der Urkundenfälschung. Darauf stehen gemäß § 267 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Tilidin ermittelt wird?

Wenn Sie eine Anzeige oder eine Vorladung erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren und nichts überstürztes tun! Auch falls bei Ihnen unerwartet eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird, sollten Sie unbedingt die folgenden zwei goldenen Regeln beachten.


Regel Nr. 1: Schweigen ist Gold.

Sie erfahren nur, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Sie erfahren nicht, was man konkret gegen Sie in der Hand hat. Vermeiden Sie also das Risiko, sich selbst unabsichtlich zu belasten, und machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Erscheinen Sie zu keinem Anhörungstermin!


Regel Nr. 2: Ab zum Anwalt!

Ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, feststellen, was gegen Sie vorliegt, und diese Vorwürfe prüfen. Auf dieser Basis wird er gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten. Es kann im Falle von Tilidin zum Beispiel wichtig sein, ob eine Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz oder nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegt, und ob tatsächlich Handel oder nur Besitz nachweisbar ist.

Bestenfalls kann bei geringen Mengen und einer ansonsten weißen Weste die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage erwirkt werden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelstrafsachen, spezialisiert! Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung zur Verfügung und vertreten Sie ggf. bundesweit.

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