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Tipps bei Abmahnung von Studio Pesket wegen Produktfotos von Geographical Norway

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung wegen Verwendung von Produktfotos auf Kleinanzeigen.de & ebay.de? Das sollten Sie wissen:

Immer wieder erhalten viele Menschen Abmahnungen, die behaupten, dass ihre Nutzung von Produktfotos Urheberrechte verletzt. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Studio-Pesket, vertreten durch den Inhaber Hilmi Pesket, vorstellen. Der Anlass dieser Abmahnung ist die Verwendung von Produktfotos auf der Plattform eBay.de.

Der Sachverhalt

Hilmi Pesket behauptet, dass Studio-Pesket auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig ist und er selbst als gewerblicher Fotograf Fotos von Modeprodukten für viele renommierte Modelabels anfertige. In dieser aktuellen Abmahnung von Studio-Pesket wird erneut die Verletzung seiner angeblichen Urheberrechte an Produktfotografien beanstandet.

Die Forderung von Hilmi Pesket

Für die Nutzung von einzelnen Fotos in einer privaten Verkaufsanzeige auf eBay, , fordert Hilmi Pesket erneut einen Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro Foto. Auf denen Fotos ist ein Kleidungsstück des Modelabels Geographical Norway abgebildet.

Vorbehalt einer Strafanzeige

Hilmi Pesket behält sich zudem das Recht vor, eine Strafanzeige gemäß § 106 Abs. 1 UrhG zu stellen. Dieser Absatz in der Abmahnung wird durch Fettdruck blickfangmäßig hervorgehoben.

Unsere Einschätzung

Bei der Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie wird auf die fiktive Lizenzgebühr abgezielt, die die Parteien bei einem hypothetischen Abschluss eines Lizenzvertrags vernünftigerweise vereinbart hätten. Der Urheber kann also vom Verletzer die angemessene fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz verlangen.

Wir halten jedoch eine Schadensersatzforderung von 200 Euro pro Foto für die vorübergehende Verwendung eines Produktfotos in einer privaten Verkaufsanzeige für überhöht und keinesfalls angemessen. Zahlreiche Gerichtsurteile unterstützen unsere Ansicht. 

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Falls auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden die Ihnen zugesandte Abmahnung überprüfen und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, kann sie zurückgewiesen werden. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten durch den Abmahnenden. Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab und muss überprüft werden.

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen melden und die voraussichtlichen Kosten unserer Unterstützung mitteilen. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln und Ihre Rechte zu schützen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Noch Fragen? Rufen Sie gleich an oder senden Sie uns eine E-Mail für ein Pauschalangebot!

Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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