Tipps zum Treuhandvertrag für Treuhänder und Treugeber

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Der Abschluss eines Treuhandvertrages kommt in der Praxis insbesondere für GmbH-Anteile oft zum Tragen. Sofern ein Gesellschafter nicht nach außen auftreten und im Handelsregister aufgeführt sein möchte, kann er seine Anteile durch einen Treuhänder halten lassen. 

Im Außenverhältnis (also gegenüber Dritten) wird der Geschäftsanteil (das sogenannte Treugut) dem Treugeber rechtlich zugeordnet, es zählen somit die Handlungen des Treuhänders, auch wenn diese nicht mit dem Treugeber abgesprochen waren. Im Innenverhältnis bleibt der Treuhänder dem Treugeber über den Treuhandvertrag verbunden. Hierin wird geregelt, wie der Treuhänder seine Gesellschafterrechte ausüben darf. Bei Überschreitung seiner Befugnisse macht sich der Treuhänder daher gegenüber dem Treugeber, nicht jedoch gegenüber Dritten schadensersatzpflichtig.

Der Treuhänder ist in vollem Umfang Gesellschafter; ihn allein treffen daher die gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Pflichten des Gesellschafters. Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder von allen Ansprüchen aus seiner Stellung als Gesellschafter freizuhalten. Im Gegenzug erhält der Treuhänder in der Regel eine Vergütung. 

Grundsätzlich gelten für Treuhandverträge keine Formvorschriften, sofern es sich beim Treugut jedoch um einen GmbH-Anteil, oder ein Grundstück handelt, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Der Treuhänder sollte sich garantieren lassen, dass die Gesellschaft wirksam besteht, die Stammeinlage eingezahlt ist und der Treugeber befugt ist, über die Anteile zu verfügen. In der Regel ist ferner die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen. Im Gegenzug sollt der Treugeber den Treuhänder verpflichten, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu handeln und für die Einhaltung steuerlicher Termine Sorge zu tragen. 

Im Hinblick auf zu vereinbarende Kündigungsfristen ist abzuwägen zwischen dem Interesse des Treuhänders, nicht zu lange an seine Rolle gebunden zu sein und dem Interesse des Treugebers, genug Zeit zu haben, sich einen Ersatz-Treuhänder zu suchen. 

Gerne fertigen oder überprüfen wir für Sie Treuhand-Verträge, gleich ob Sie die Rolle des Treugebers oder die des Treuhänders übernehmen.


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