Abmahnung Frommer Legal Studiocanal GmbH

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Die Kanzlei Frommer Legal (vormals bekannt unter dem Namen Waldorf Frommer) mahnt traditionell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen für Inhaber von Filmrechten ab.

Aktuell werde Ansprüche der Studiocanal GmbH mit Sitz in Berlin geltend gemacht. Dem Abgemahnten wird von der Studiocanal GmbH vorgeworfen, im Internet mittels eines sogenannten Filesharing-Programmes („bittorent“) ein Filmwerk (z.B. den FIlm "John Wick") verbreitet zu haben. Meist gehen Abgemahnte davon aus, lediglich eine Film gestreamt zu haben, entsprechende Programme laufen im Hintergrund ab.

Neben einer strafbewehreten Unterlassungserklärung fordert Frommer Legal die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten, meist knapp unter 1000 Euro.

Gleich, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben, ein Mitglied Ihres Haushalts oder Dritte: ignorieren Sie die gesetzten Fristen nicht. Frommer Legal wird auch gerichtlich tätig, ein Gerichtsverfahren bringt meist hohe Kosten mit sich !

Es lohnt sich, nach anwaltlicher Beratung in Verhandlungen einzutreten. Geben Sie keine vorschnellen eigenen Erklärungen ab, leisten Sie keine eigenständigen (Teil-)Zahlungen ! Geben Sie keine vorgefertigten Unterlassungserklärungen ab, gleich ob von der Gegenseite oder aus dem Internet. Eine abgegebene Erklärung bindet Sie dauerhaft und muss auf den konkreten Fall zugeschnitten sein. Bloße Mustertexte können schlicht falsch für Ihren Fall sein.

Melden Sie sich, hier sind meist kurzfristig pragmatische und effiziente Lösungen möglich. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen gerne weiter.




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