Tipps zur Unternehmer-Scheidung!

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Sie sind Unternehmer, Freiberufler oder gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach?

Schließen Sie unbedingt, wenn möglich, vor der Scheidung einen Ehevertrag oder versuchen Sie spätestens vor der anstehenden Trennung, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu vereinbaren.

Dabei sollen Ihnen die untenstehenden Tipps helfen, Ihr Unternehmen im Falle einer Scheidung zu schützen. Ihr Unternehmen läuft sonst Gefahr, im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei der Aufteilung der Vermögenswerte „in Schieflage“ zu geraten.

Vereinbarungstipps:

Legen Sie den Zugewinnausgleich – am sinnvollsten mit fachanwaltlicher Hilfe – einfach in modifizierter Form fest:

Eine komplette Gütertrennung ist nicht unbedingt erforderlich. Beachten Sie, dass in einer Unternehmerehe sonst bei frühzeitigem Todesfall des einen Ehepartners für den anderen steuerliche Vorteile verloren gehen könnten.

  1. Sie können z. B. beschließen, dass bestimmte Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden. Betriebliches Vermögen damit kann ausgeschlossen werden.
  2. Bewerten Sie und Ihr Ehepartner Vermögenswerte abweichend von den gesetzlichen Vorgaben, indem Sie selbst bei bestimmten Gütern einen eigenen Ertrags- oder Verkehrswert bestimmen.
  3. Bestimmen Sie eine andere Ausgleichsquote als, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat, 50 % des Zugewinns gegenüber dem anderen Partner. Dies ist vertraglich ohne Probleme machbar.
  4. Regeln Sie eine pauschale Abgeltung des Zugewinns in Ihrer Ehe. Eine schwierige Einschätzung des Wertes Ihres unternehmerischen Vermögens wird dadurch erspart. Im Idealfall verfügen Sie dadurch auch über sofortige Liquidität.

Beachten Sie, dass es unterschiedliche Bewertungsmethoden bei der Erfassung der Vermögenswerte des Unternehmens gibt. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen kostenlosen Besprechungstermin beim Fachanwalt für Familienrecht.

Kanzlei Staab.Kollegen, Bremen


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