T.K. Immobilien GmbH – Schadensersatzansprüche für Anleger werden geprüft

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Mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 18.03.2010 wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Potsdam zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der T.K. Immobilien GmbH aus Berlin bestellt.

Die T. K. Immobilien GmbH - T.K. steht für Thomas Klinge - hat in Berlin Eigentumswohnungen als Kapitalanlage verkauft, die nach Verlautbarungen überteuert gewesen sein sollen. In den Vertrieb der Wohnungen sollen mehrere Unternehmen, u.a. die Swiss Contor involviert gewesen sein. In diesem Zusammenhang wurden Vorwürfe laut, dass die Erwerber überraschend angerufen und überrumpelt worden sein sollen. Vorteil des Erwerbs soll die Möglichkeit der Steuerersparnis gewesen sein. Den Anlegern soll vorgerechnet worden sein, dass sie ohne den Einsatz von Eigenkapital eine Wohnung kaufen könnten und das Darlehen fast vollständig von den Mieteinnahmen und Steuervorteilen getilgt werden würde. Wie weiter berichtet wird, wurde in Aussicht gestellt, dass man nach zehn Jahren die Wohnung mit erheblichem Gewinn würde verkaufen können. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Berliner Immobilienmarktes, der oftmals vergleichsweise schlechten Lage der Wohnungen und der hohen Verschuldung der Erwerber scheint dies unrealistisch. Vielmehr dürfte ein bei der derzeitigen Marktsituation zu erzielender Erlös im Regelfall kaum ausreichen, um das Darlehen voll abzulösen. Dies hätte zur Folge, dass die Anleger in der Schuldenfalle landen und jahrelang die Restschuld des Darlehens für eine bereits verkaufte Wohnung abzahlen müssten. Für die anderen Anleger ergibt sich das Problem, dass sie jahrelang ein Darlehen abzahlen, ohne dass dem ein entsprechender Gegenwert gegenüber steht.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfiehlt daher Betroffenen, Schadensersatzansprüche gegen finanzierende Banken und Berater prüfen zu lassen. Wusste die Bank von der geltend gemachten Überteuerung der Wohnung, so könnte sie haften. Im Rahmen eines institutionalisierten Zusammenwirkens kommt zudem eine Zurechnung eventueller arglistiger Täuschungen durch den Berater in Betracht, was ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen gegen das finanzierende Kreditinstitut führen kann.



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