Tokenisierung von Assets: Was müssen Unternehmen beachten? Anwälte informieren!

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Im Finanzbereich bahnt sich ein neuer großer Trend an in Form der „Tokenisierung von Assets“.

Dabei sollen die Vermögenswerte auf der sog. Blockchain abgebildet werden. Für Unternehmen ergeben sich daraus diverse Vorteile wie schnellere Abwicklung, Transparenz, Kostengünstigkeit, Effizienz, außerdem können interessierte Unternehmen hier eine Vorreiterstellung einnehmen.

Die BaFin hatte bereits im Frühjahr 2019 die Erlaubnis für einen ersten deutschen STO des Berliner Start-up Bitbond gegeben. Inzwischen stehen weitere Anbieter in den Startlöchern, sodass zu erwarten ist, dass weitere Unternehmen versuchen werden, ihre Assets wie Immobilien, Gemälde etc. zu tokenisieren, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg, die seit dem Jahr 2002 im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist, hinweist.

Ein Security Token Offering als neue Generation der Krypto-Tokenisierung bietet dabei mehr Sicherheit, denn es sind die Wertpapiervorschriften anzuwenden, weshalb sie von Wertpapieraufsichten wie der deutschen BaFin zunächst genehmigt werden müssen.

Am 18.09.2019 hat die Bundesregierung nun auch ihre „Blockchain-Strategie“ veröffentlicht, mit der die Weichen für die Token-Ökonomie gestellt werden sollen und eine umfassende Blockchain-Technologie vorgelegt wird, die der Relevanz der Blockchain-Technologie Rechnung tragen soll.

Deutschlands führende Position im Bereich der Blockchain-Technologie soll dabei weiter ausgebaut werden, Deutschland ein attraktiver Standort für die Entwicklung von Blockchain-Anwendungen und Investitionen im Bereich Blockchain sein.

Die Bundesregierung führt dabei aus, dass zur Klärung und Erschließung des Potenzials der Blockchain-Technologie und zur Verhinderung von Missbrauchsmöglichkeiten das Handeln der Bundesregierung gefordert ist.

Dabei soll Stabilität gesichert und Innovationen stimuliert werden, Projekte und Reallabore gefördert werden, Investitionen durch klare und verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden, Technologie bei digitalen Verwaltungsdienstleistungen angewendet werden und Informationen verbreitet werden durch Wissen, Vernetzung und Zusammenarbeit.

Im Finanzmarktbereich will die Bundesregierung dabei das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen und die Bundesregierung wird auch einen Gesetzesentwurf zur Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token veröffentlichen.

Die derzeit zwingende Vorgabe der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren (d. h. Papierform) soll nicht mehr uneingeschränkt gelten, die Regulierung elektronischer Wertpapiere soll dabei technologieneutral erfolgen, sodass zukünftig elektronische Wertpapiere auch auf einer Blockchain begeben werden können. Die vorgesehene Öffnung soll sich zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken. Die Einführung der elektronischen Aktie und elektronischer Investmentanteile soll erst im nächsten Schritt geprüft werden.

Damit ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB der Weg frei für Unternehmen für die sog. „Tokenisierung von Assets“, allerdings sind hier trotzdem immer die rechtlichen Regularien einzuhalten, d. h., vor allem die Anforderungen an einen Wertpapierprospekt, der bei der Tokeniserung von Assets vermutlich zwingend erforderlich ist, womit unter anderem die Vorschriften nach dem Wertpapierprospektgesetz einzuhalten sind.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und einer Zweigstelle in Hamburg (RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher) steht sowohl interessierten Unternehmern als auch Anlegern gerne in allen Rechtsfragen rund um die Themen Tokenisierung von Assets, STO, ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.


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