Top-Aktuelles zur Umsatzbesteuerung von Bitcoin & Co.

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gerade erst mit Schreiben vom 27.02.2018 zu einigen ausgesuchten Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen geäußert.

Im Einzelnen werden Ausführungen u. a. zur Steuerbarkeit, zur Steuerbefreiung und zu Fragen des Mining behandelt.

Die wesentlichen Inhalte des BMF-Schreibens lauten wie folgt:

Unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 22.10.2015 stellt das BMF fest, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Bitcoin und umgekehrt um Dienstleistungen gegen Entgelt handele.

Außerdem leitet das BMF einen weiteren grundlegenden Schluss aus dem Urteil ab:

Das Urteil enthalte auch generelle Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen, die – wie der Bitcoin – als vertragliches unmittelbares Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern akzeptiert werden. Einschränkend merkt das BMF allerdings an, dass diese Währungen ebenfalls keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen dürfen.

Außerdem handele es sich bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt um eine steuerbare sonstige Leistung, die umsatzsteuerbefreit sei.

Schließlich bestätigt das BMF, dass die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung bereits nicht steuerbar sei, es also insoweit auf eine mögliche Steuerbefreiung gar nicht mehr ankommt.

Zusätzlich äußert sich das BMF zu grundlegenden Fragen des Mining zusammenfassend, d. h. ohne hierbei zwischen Pool- und Cloud-Mining zu differenzieren.

Bei den Leistungen der Miner handele es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Auch stelle die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin kein Entgelt für die Minerleistungen dar, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Insofern fehle es am Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers.

Wichtig noch für alle davon Betroffenen:

Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens sollen von den Finanzämtern in allen offenen Fällen angewendet werden, d. h. ab sofort.

Rechtsanwalt, Steuerberater und Steuerrechtsprofessor Joerg Andres kommentiert das aktuelle BMF-Schreiben:

„Die Feststellungen aus dem neuen BMF-Schreiben sind teilweise nicht neu, teilweise bleiben Fragen nach wie vor offen. Die Bezugnahme auf das EuGH-Urteil und dessen konkrete Umsetzung schafft aber an verschiedenen Stellen eine weitere Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist zu begrüßen, da gerade im Bereich der Umsatzsteuer eine Harmonisierung mit europäischem Recht in besonderem Maße erforderlich ist.“

Alle wichtigen Informationen und ein Gesamtüberblick zu allen für Kryptowährungen aktuell relevanten Themen sind in dem neuen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten (Redaktionsschluss: 28.02.2018), das ab 10.03.2018 im Handel zuerst als E-Book und kurz danach auch als Printausgabe zu haben sein wird. Das Hörbuch erscheint dann ca. einen Monat später. Aktuell läuft noch ein kleines Crowdfunding auf startnext, bei dem die Bücher noch bis zum 09.03.2018 zum Vorzugspreis zu haben sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt/FA SteuerR/StB Prof. Dr. Joerg Andres

Beiträge zum Thema