Top-Wirtschaftskanzlei bietet Komplettpaket Whistleblowing und Hinweisgeberschutz

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie schon ein Hinweisgebersystem (Meldestelle und Meldekanäle) installiert?

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine "Schonfrist" bis zum 17. Dezember 2023.

100% gratis Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie uns - wir prüfen Ihren Bedarf kostenfrei und unverbindlich. Fragen Sie bei der Gelegenheit auch nach einem Angebot für unsere Datenschutz-Flatrate.


Profitieren Sie von unserer rechtskonformen Komplettlösung für Ihr Unternehmen. Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Rechtssicher und erfolgreich in der digitalen Welt.


Unser Hinweisgebersystem (Meldestelle und Meldekanäle) bietet: 

Effizient und benutzerfreundlich: Einfache Bedienung: 1-Klick-Workflow.

Schutz: Dank unserer verwendeten Technologie bleiben Hinweisgeber anonym, werden allerdings gleichwohl über den Fortgang des Verfahrens informiert, wie gesetzlich erforderlich.

Mehrsprachig: Unsere Arbeitssprachen:  Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.

Vertrauen: Bestellung einer anwaltlichen Ombudsperson, die eingehende Meldungen ordnungsgemäß bearbeitet.

Gesetzeskonformität: Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

Einfache Integration: Sie integrieren lediglich einen Link auf Ihrer Webseite, der Ihre Mitarbeiter direkt zur Meldeseite führt.

Schulung von Mitarbeitern auf unserer webbasierten Plattform: https://emitarbeiterschulung.de/ : Nutzen Sie dort auch die Schulung für Datenschutz und IT-Sicherheit: Verständlich, professionell und unterhaltsam aufbereitet. Flexibel abrufbar.


Hinweisgeberschutzgesetz: Was Arbeitgeber umsetzen müssen

Das Hinweisgeberschutzgesetz beabsichtigt einen umfassenden Schutz von Whistleblowern sicherstellen. Dazu sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder persönlich zu melden.


  • Wird ein Hinweis abgegeben, muss dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden.


  • Der Hinweis muss dokumentiert werden.

-    Der Hinweis muss geprüft werden.

-    Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen, je nach Verstoß, gegebenfalls entwickelt und getroffen werden.

-    Innerhalb von drei Monaten muss der Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.


Bilden Sie mit unserer Lösung die Basis für ein erfolgreiches Compliance-Management in Ihrem Unternehmen. 

Wir unterstützen Sie rechtlich:

  • Bereitstellung eines fertigen Hinweisgebersystems: Meldestelle und Meldekanäle
  • Bereitstellung eines elektronischen Hinweisgeberportals
  • Schulung von Mitarbeitern auf unserer webbasierten Plattform: emitarbeiterschulung.de
  • Gestaltung von gesetzlich erforderlichen Entwürfen (z. B. Guidelines, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Dokumentationen; vgl. unten Arbeitgeberpflichten)
  • Gesetzeskonforme Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle durch anwaltliche Ombudsperson


  • Anschluss-Rechtsberatung bei eingehenden Meldungen


Ablauf bei der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Schritt 1: 100% gratis Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie uns - wir prüfen Ihren Bedarf kostenfrei und unverbindlich. Fragen Sie bei der Gelegenheit auch nach einem Angebot für unsere Datenschutz-Flatrate.

Schritt 2: Sie bekommen ein unverbindliches Angebot zugesendet. 

Schritt 3: Ihr Zugang: Einfacher 1-Klick-Workflow

Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen Link für Ihre Mitarbeiter, die gewünschten Entwürfe der erforderlichen Unterlagen und die Möglichkeit der webbasierten Mitarbeiterschulung, flexibel abrufbar.


Kontaktieren Sie uns: E-Mail:  info@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und sicherheit (Modal)

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Internet: itrecht-anwalt.com 

                europajurist-schenk.com

Unser eLearning DSGVO und IT-Sicherheit: emitarbeiterschulung.de


Zu den Arbeitgeberpflichten: 

Konkrete Handlungsempfehlungen (auszugsweise):

- Betriebsvereinbarung (BV) Hinweisgebersystem

- Website-Hinweise und Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten (Art. 13 DS-GVO)

- Informationen an die Mitarbeiter zur internen Bekanntgabe des Ombudsmannes                                                                                                

- Festlegung im datenschutzrechtlichen Berechtigungskonzept im Rechte- und Rollenkonzept bei den Folgemaßnahmen                              

- Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis                                                                                          

- Geheimhaltungsvereinbarung für beteiligte Mitarbeiter  

- Prozesse und Vorgaben im Unternehmen, mit Handlungsempfehlungen, wie man verfahrenstechnisch mit Meldungen von Hinweisgebern umgeht

- Mitarbeiterschulung


Oft überschneiden sich der Datenschutz und andere Gesetze so auch hier. Fragen Sie auch nach einem Angebot unserer Datenschutz-Flatrate.


Bedeutung des Hinweisgeberschutzgesetzes für die Praxis und konkrete Handlungsempfehlungen neben der Einrichtung des Meldekanals: Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern

Als Alternative wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Die Bundesländer können darüber hinaus eigene Meldestellen einrichten.

Zum Schutz der Whistleblower vor "Repressalien" enthält das Gesetz eine Beweislastumkehr.

Schadensersatzansprüche und Bußgelder drohen für die Unternehmen.

Für den Mittelstand sind diese Aufgaben häufig nur schwer zu bewältigen.

Wir übernehmen den Hinweisgeberschutz mit einem fertigen Hinweisgebersystem und anwaltlicher Ombudsperson für Sie.


Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Rechtssicher und erfolgreich in der digitalen Welt.


Kontaktieren Sie uns: E-Mail:  info@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und sicherheit (Modal)

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Internet: itrecht-anwalt.com 

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