Trainerwechsel FC Augsburg: Was sagt das Arbeitsrecht zur Freistellung Maaßens?

  • 2 Minuten Lesezeit
Im Profifußball ist eine arbeitsvertragliche Freistellung gängig.

Der FC Augsburg verlor am Sonntag das Heimspiel gegen Darmstadt. Das brachte scheinbar das Fass zum Überlaufen und führte letztendlich zur Freistellung des Trainers Enrico Maaßen. Schließlich hat Maaßen von allen Trainern des FC Augsburg den schlechtesten Punkteschnitt seit 1995.


Was ist eine Freistellung im Arbeitsrecht?

Eine Freistellung oder auch Suspendierung bedeutet im Arbeitsrecht, dass der Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum oder dauerhaft von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Leistungserbringung entbunden ist. Das bedeutet, der Arbeitnehmer arbeitet im Zeitraum der Freistellung nicht. Das Arbeitsverhältnis besteht aber weiterhin. Die Freistellung erfolgt entweder einvernehmlich oder der Arbeitgeber ordnet diese an.


Wann macht eine Freistellung arbeitsrechtlich Sinn?

Es ist möglich, den Zeitraum zwischen Kündigung und Kündigungsfrist mit einer Freistellung zu überbrücken. Zum Beispiel ist es einem Arbeitgeber im Falle einer Kündigung oftmals lieber, den Arbeitnehmer noch zu entlohnen, obwohl er keine Arbeit mehr leistet. So verhindert der Arbeitgeber beispielsweise, dass der gekündigte Arbeitnehmer noch Zugriff zu Betriebs-Geheimnissen hat.

Es besteht im Arbeitsrecht auch die Option einer unbezahlten Freistellung. Diese ist beispielsweise möglich, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend die Pflege eines Angehörigen übernimmt.


Was bedeutet die arbeitsrechtliche Freistellung im Sport bei Spielern und Trainern?

Oft berichten die Medien über Freistellungen von Trainern und Spielern bei großen Sportvereinen. So wie es auch beim Trainer des FC Augsburg Enrico Maaßen der Fall war. Eine Freistellung ist dann arbeitsrechtlich möglich, wenn der Verein ein berechtigtes Interesse daran hat.

Vertrauensverlust und Misserfolge sind zunächst keine Rechtfertigungsgründe für eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber. Beispielsweise muss das Verhältnis zu den Mannschaftskollegen erheblich zerrüttet sein. Gemäß § 615 Satz 1 BGB erhalten Trainer und Spieler bei der Freistellung dennoch ihr Entgelt bis zum Ende des Vertrags.



Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigung, Freistellung, Suspendierung

Foto(s): stock.adobe.com/315861649

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema