TREUHANDVERTRAG

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Verdeckte GmbH-Beteiligung


Der Treuhandvertrag wird im Geschäftsleben immer wieder eingesetzt, um verschiedene Ziele zu erreichen. Hier erfahren Sie, wie sich Beteiligungsverhältnisse in der GmbH verheimlichen lassen. Es gibt viele Gestaltungsmodelle, die man mit Treuhandvereinbarungen umsetzen kann.


Grundzüge zum GmbH-Treuhandvertrag

Nicht selten will eine Person ihre GmbH-Beteiligung im Verborgenen halten, etwa um sich vor Konkurrenten oder Wettbewerbsverboten zu schützen. Dafür kann ein Treuhandvertrag eingesetzt werden. 

Bei einem Treuhandverhältnis an GmbH-Anteilen gibt es immer einen Treuhänder und einen Treugeber

Der Treuhänder ist der rechtlich anerkannte Gesellschafter der GmbH, der die Beteiligung im Interesse eines Dritten, dem Treugeber, hält. Der Treugeber ist der wirtschaftlich Berechtigte. Er gibt dem Treuhänder zum Beispiel Weisungen, wie er in Gesellschafterversammlungen abzustimmen hat. Dem Treugeber stehen auch die Gewinne aus der Treuhand-Beteiligung zu.

Die Einsatzgebiete für Treuhandverträge sind in der Wirtschaft sehr breit gefächert. Man findet Treuhandverhältnisse nicht nur im Finanz- und Bankwesen, sondern sehr oft auch im Energiesektor und Gesundheitswesen.

Gestaltungsmöglichkeiten: Treuhandverhältnisse in der GmbH

Treuhandverhältnisse sind nicht auf die gerade genannten Branchen beschränkt. Sie können grundsätzlich in jeder Branche und überhaupt in jeder GmbH zum Einsatz kommen.

Mit einem Treuhandvertrag lassen sich viele Strukturen und Ziele erreichen. Bereits angesprochen wurde bereits die Verschleierung von Beteiligungen. Eine Person kann mittels eines Treuhandvertrags eine GmbH-Beteiligung über einen Mittelsmann halten und alle Gewinn- und Stimmrechte kontrollieren. Für die Außenwelt und alle Konkurrenten ist immer nur der Treuhänder als Gesellschafter sichtbar. Der Treugeber zieht im Hintergrund die Fäden.

Darüber hinaus kann ein Treuhandverhältnis zum Einsatz kommen, wenn in einer GmbH ein heftiger Gesellschafterstreit tobt. Wenn ein Gesellschafter die GmbH blockiert, aber gleichwohl nicht aus der GmbH ausgeschlossen werden soll oder nicht hinausgekündigt werden kann, kann der Einsatz eines Treuhänders viele Probleme lösen (Treuhand als Konfliktlösungsinstrument). In diesen Fällen verwaltet der Treuhänder die „vergiftete“ Beteiligung und sorgt dafür, dass das operative Geschäft nicht durch den destruktiven Gesellschafter gestört wird.

Oft werden Treuhandverträge auch genutzt, um Beteiligungsverhältnisse in einem Unternehmen zu poolen. So lässt sich etwa eine Vielzahl von Mitarbeitern im Rahmen eines Treuhandverhältnisses an der GmbH beteiligen. Das Besondere ist, dass durch die Einschaltung eines zentralen Treuhänders Gewinn- und Stimmrechte gebündelt werden können und so Gesellschafterversammlungen und das operative Geschäft vor Störungen einzelner kleinstbeteiligter Mitarbeiter geschützt werden können.

Abschluss des Treuhandvertrags

An erster Stelle steht die Frage, wie ein Treuhandvertrag wirksam abgeschlossen werden kann. Treuhandverträge an GmbH–Beteiligungen bedürfen oft der notariellen Beurkundung.

Ganz ausnahmsweise kann nach der herrschenden Meinung von der Mitwirkung eines Notars abgesehen werden, zum Beispiel, wenn der Treuhandvertrag vor der GmbH-Gründung abgeschlossen wird. Wenn der Treuhandvertrag Pflichten zur Anteilsübertragung enthält, entsteht eine Beurkundungspflicht. Unterdessen ist eine notarielle Beurkundung oft empfehlenswert, um Risiken bei der steuerlichen Anerkennung des Treuhandvertrags zu vermeiden.

Wichtig ist auch, dass die Verhältnisse zwischen dem Treugeber und Treuhänder ganz genau geregelt werden, wie etwa die Weisungsbefugnisse und Gewinnzuteilung des Treugebers sowie der Kosten- und Aufwandsersatz des Treuhänders. Auch ganz wichtig ist, dass die Kündigungsfolgen präzise geregelt werden.

Fehlerhafte Regelungen oder eine falsche Risikoverteilung führen nicht nur zum Streit der Beteiligten. Sie gefährden auch die steuerliche Anerkennung des Treuhandvertrags.

Wie wirkt der Treuhandvertrag steuerlich?

Durch den Treuhandvertrag kommt es zu einer Aufspaltung von Eigentum und wirtschaftlicher Berechtigung hinsichtlich der Geschäftsanteile.

Nach einem Beschluss einer Gewinnausschüttung in der GmbH erhält aus zivilrechtlicher Sicht zwar der Treuhänder einen Anspruch auf Gewinnbezug, da er in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Die ausgeschütteten Gewinne ordnet der Treuhandvertrag aber wirtschaftlich und steuerrechtlich dem Treugeber zu. 

Wenn der Treuhandvertrag fachmännisch gestaltet ist, beachtet das Steuerrecht die besondere vertragliche Vermögenszuordnung. Dann wird das Finanzamt auch anerkennen, dass die ausgeschütteten Gewinne nicht beim Treuhänder, sondern beim Treugeber besteuert werden.

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Dr. Boris Jan Schiemzik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Verfasser dieses Artikels, Dr. Boris Jan Schiemzik, ist mit seinem Team auf das Gesellschaftsrecht und Corporate Litigation spezialisiert.

Weitere Informationen zum Thema Treuhandvertrag finden Sie hier https://www.rosepartner.de/treuhandvertrag.html

Foto(s): ROSE & PARTNER


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