Trotz Hellhörigkeit: Kündigung wegen Lärm in Mietwohnung gerechtfertigt

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In einem Urteil des Amtsgerichts Münster vom 24. Juli 2023 (Urteil v. 24.07.23, Az. 28 C 323/23) wurde das Mietverhältnis zwischen einer Vermieterin und den Mietern einer Wohnung aufgrund ständiger Ruhestörungen und Verletzungen des Hausfriedens beendet. Die Mieter, eine Familie mit sechs Kindern, lebten seit 2018 in der Wohnung. Doch es kam immer wieder zu nächtlichen Lärmbelästigungen durch laute Musik, Geschrei und Möbelrücken. Trotz mehrfacher Abmahnungen und polizeilicher Interventionen zeigten die Mieter keine Verhaltensänderung, was letztlich zur fristlosen Kündigung führte.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Kündigung?

Gemäß § 543 BGB kann ein Vermieter ein Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen nicht mehr zuzumuten ist. In diesem Fall ergänzte das Gericht, dass auch die nachhaltige Störung des Hausfriedens durch wiederholte Ruhestörungen einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann. Solche Störungen verletzen die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die verlangt, dass andere Hausbewohner nicht übermäßig gestört werden.

Was wurde den Mietern konkret vorgeworfen?

Den Mietern wurde vorgeworfen, durch nächtliche Feiern, lautes Reden und Möbelrücken den Hausfrieden erheblich gestört zu haben. Zahlreiche Nachbarn bestätigten in der Beweisaufnahme, dass es regelmäßig, teils bis in die frühen Morgenstunden, zu lauten Geräuschen kam, die den Schlaf der anderen Bewohner störten. Die Klägerin und mehrere Zeugen schilderten detailliert, dass auch nach mehrfachen Ermahnungen und der Anwesenheit der Polizei keine Verbesserung eintrat. Besonders problematisch war die wiederholte Lärmbelästigung während der Nachtstunden unter der Woche.

Was sagten die Mieter zu den Vorwürfen?

Die Mieter bestritten die Vorwürfe und argumentierten, dass das Gebäude hellhörig sei und normale Familiengeräusche – besonders bei einer achtköpfigen Familie – unvermeidlich seien. Sie fühlten sich von den Nachbarn und insbesondere von einem bestimmten Zeugen unfair behandelt und sahen darin einen Versuch, sie aus der Wohnung zu drängen. Zudem führten sie an, dass es für sie mit sechs Kindern nahezu unmöglich sei, eine neue Wohnung zu finden, und dass sie durch die Kündigung obdachlos werden könnten.

Welche Entscheidung traf das Gericht?

Das Amtsgericht Münster entschied zugunsten der Vermieterin und ordnete die Räumung der Wohnung an. Es sah es als erwiesen an, dass die Mieter durch ihr Verhalten den Hausfrieden nachhaltig gestört hatten. Das Gericht gewährte den Mietern jedoch eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2024, um der Familie mit kleinen Kindern ausreichend Zeit zur Suche einer neuen Unterkunft zu geben. Es erkannte zwar die Schwierigkeiten an, die eine achtköpfige Familie bei der Wohnungssuche hat, betonte jedoch auch die berechtigten Interessen der anderen Mieter und der Vermieterin auf Ruhe und Ordnung im Haus.

Was bedeutet dieses Urteil für Mieter und Vermieter?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass ständige und nachgewiesene Ruhestörungen ein rechtlich legitimer Grund für eine fristlose Kündigung sein können. Für Vermieter ist es jedoch wichtig, Verstöße gegen den Hausfrieden zu dokumentieren und Mieter zuvor abzumahnen, bevor sie eine Kündigung aussprechen. Für Mieter hingegen zeigt der Fall, wie wichtig es ist, sich an die Ruhezeiten und die Hausordnung zu halten, um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens zu vermeiden. Eine gute Nachbarschaft und gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


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