Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr: Strafen, Promillegrenzen und Vorgehen als Beschuldigter

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Nach einem schönen Abend wollen Sie nach Hause. Das Problem ist allerdings, dass Sie Alkohol getrunken haben. Sie fühlen sich jedoch fahrtüchtig und steigen in Ihr Fahrzeug und fahren los. Auf der Fahrt werden Sie von der Polizei angehalten. Im Nachhinein fragen Sie sich, ab welchen Promillegrenzen Strafen drohen und wie Sie nun vorgehen sollten, um den Schaden zu begrenzen?

In diesem juristischen Fachartikel verschaffe ich Ihnen Orientierung. Sie erfahren:

  • was unter „Trunkenheit im Verkehr“ im Strafgesetzbuch zu verstehen ist,
  • wo die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradfahrer liegen und welche rechtlichen Konsequenzen und Strafen drohen,
  • wann Ihnen eine MPU droht,
  • wie Sie sich verhalten, wenn Sie ein Bußgeldbescheid erhalten und wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt wird,
  • wie Sie sich juristisch effektiv zur Wehr setzen können
  • und wann es sinnvoll ist, einen Anwalt zu kontaktieren.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gern per WhatsApp.


Trunkenheitsfahrt im Strafgesetzbuch: Wann macht man sich strafbar?

Nach § 316 StGB macht sich strafbar,

„wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist“.

Hier stellt sich die Frage, ab wann einem Menschen nicht mehr zuzutrauen ist, ein Fahrzeug sicher führen zu können? Eine Antwort darauf geben die Rechtsbegriffe der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit, die sich aus den Promillewerten und körperlichen sowie psychischen Ausfallerscheinungen ergeben.


Ab welchen Promillewerten drohen rechtliche Konsequenzen?

Wann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit? 

Wird bei Ihnen ein Promillewert von mindestens 0,3 festgestellt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen Ihnen Bußgelder und Disziplinarmaßnahmen.


Wann begehen Sie eine Straftat?

Nach einer Trunkenheitsfahrt können Sie gegen mehrere Gesetze aus dem Strafgesetzbuch verstoßen haben:

§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr: Wenn Ihr Promillewert zwischen 0,3 und 1,1 Promille beträgt und Sie sich auffällig verhalten, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Sie begehen in diesem Fall neben der Ordnungswidrigkeit zusätzlich eine Straftat nach § 316 StGB.

Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit (über 1,1 Promille) vor, begehen Sie automatisch eine Straftat nach § 316 StGB und müssen mit härteren Strafen rechnen. Ob Sie sich während der Kontrolle auffällig verhalten oder nicht, spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.

§ 315C StGB Gefährdung des Straßenverkehrs: Dieses Gesetz kommt unter anderem zur Anwendung, wenn bei Ihnen relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt und Sie in diesem Zustand zusätzlich die Gesundheit von Menschen oder Sachen von hohem Wert gefährdet haben.

Bei einer Verurteilung wegen einer der oben genannten Straftaten drohen sehr hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Die untere Tabelle zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (nach § 316 StGB) vorliegt:

VoraussetzungenVergehenMögliche Bußgelder, Strafen und Disziplinarmaßnahmen
Über 0,0 Promille als FahranfängerOrdnungswidrigkeitAufbauseminar, Geldstrafe und Verlängerung der Probezeit
0,3-1,1 Promille ohne auffälliges VerhaltenOrdnungswidrigkeitGeldstrafen, Fahrverbot und Punkte in Flensburg
0,3-1,1 Promille und auffälliges Verhalten      Ordnungswidrigkeit und StraftatGeldstrafen, Fahrverbot und Punkte in Flensburg, ggf. Freiheitsstrafe
Über 1,1 PromilleStraftatSehr hohe Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrverbot, Punkte in Flensburg
Ab 1,6 PromilleStraftatSehr hohe Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrverbot, Disziplinarmaßnahmen, Punkte in Flensburg


Über 0 Promille: Wer gilt als Fahranfänger? 

Personen, die sich in der Probezeit befinden oder noch keine 21 Jahre alt sind.


0,3 bis 1,1 Promille: Was ist unter „Auffälligkeiten“ zu verstehen? 

Liegt Ihr Promillewert zwischen 0,3 und 1,1 Promille müssen Sie zusätzlich Auffälligkeiten erkennen lassen, um als relativ fahruntüchtig zu gelten und eine Straftat zu begehen. Als auffällig gilt, wenn Sie:

  • bspw. Schlangenlinien fahren,
  • andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährden
  • oder einen Unfall verursacht haben.


Über 1,1 Promille

Ab diesem Wert begehen Sie automatisch eine Straftat. Das Strafmaß erhöht sich drastisch.


Ab 1,6 Promille:

Hier müssen Sie zusätzlich fest davon ausgehen, dass eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.


Wie sieht es bei Fahrradfahrern aus? 

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Ihr Promillewert zwischen 0,3 und 1,59 Promille liegt. Zeigen in diesem Promillebereich zudem Auffälligkeiten bei einer Kontrolle, begehen Sie eine Straftat nach § 316 StGB.

Liegen Sie über 1,6 Promille, begehen Sie automatisch eine Straftat.


Mögliche Strafen für Erst- und Wiederholungstäter nach einer Trunkenheitsfahrt

Unter 1,1 Promille ohne auffälliges Verhalten

Als Ersttäter droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Werden Sie das zweite Mal erwischt, liegt das Bußgeld bei 1000 Euro und Sie bekommen drei Monate Fahrverbot. Es bleibt bei den zwei Punkten in Flensburg.

Wenn Sie zum dritten Mal erwischt werden, erhöht sich lediglich das Bußgeld und liegt nun bei 1500 Euro. Es bleibt bei drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.


Unter 1,1 Promille mit auffälligem Verhalten

Liegt eine relative Fahruntüchtigkeit wegen auffälligem Verhalten vor, begehen Sie neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat und können nach StGB § 316 verurteilt werden. Das zu erwartende Strafmaß hierfür erfahren Sie im nächsten Absatz.


Über 1,1 Promille

Da es sich ab diesem Promillewert automatisch um eine Straftat nach § 316 StGB handelt, sind genaue Prognosen hinsichtlich der Strafe schwierig und von mehreren Einflussfaktoren abhängig. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit droht Ihnen:

  • eine viel höhere variable Geldstrafe,
  • eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr,
  • ein Führerscheinentzug mit Sperrfrist von zirka. einem Jahr
  • und drei Punkte in Flensburg.


Klar ist:

Das Strafmaß ist hier deutlich höher angesetzt. Wenn Sie Wiederholungstäter sind, wirkt sich dies vor Gericht als strafverschärfend aus.


Über 1,6 Promille bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Richtig brenzlig wird es für betrunkene Fahrradfahrer, wenn Sie bei einem Alkoholtest über 1,6 Promille liegen. Hier droht:

  • eine hohe Gelstrafe,
  • der Entzug des Autoführerscheins,
  • die Anordnung einer MPU
  • und das Verbot, zukünftig mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.


Mögliche Strafen wegen Verstoß gegen § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 

Wird Ihnen zusätzlich neben StGB § 316 ein Verstoß gegen § 315c vorgeworfen, liegt das mögliche Strafmaß sehr hoch. Ihnen droht:

  • eine sehr viel höhere variable Geldstrafe,
  • eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren,
  • ein Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von mindestens vierzehn Monaten
  • und drei Punkte in Flensburg.


Wann droht eine Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)? 

In einer MPU soll festgestellt werden, ob Sie charakterlich, geistig und körperlich überhaupt noch in der Lage sind, um weiterhin ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit 1,6 Promille am Steuer erwischt wurden, werden Sie an einer MPU nicht vorbeikommen.

Aber auch unter dem Promillewert von 1,6 kann es durchaus sein, dass bei Ihnen eine MPU angeordnet wird. Hier kommt es darauf an, ob Sie Wiederholungstäter sind oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.


Wie hoch sind die Kosten einer MPU?

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf mehrere hundert Euro.


Wie verhalten, wenn Sie ein Bußgeldbescheid wegen Trunkenheit am Steuer erhalten?

Nachdem Sie wegen Trunkenheit am Steuer von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden, erhalten Sie in der Regel nach 2 bis 6 Wochen einen Bußgeldbescheid. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt wird es ernst, denn:

  • es droht in Kürze der Entzug Ihres Führerscheins
  • und Sie können nur für eine begrenzte Zeitspanne gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Spätestens jetzt sollten Sie schleunigst einen Anwalt kontaktieren, der Ihnen meist eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall liefert. Danach wissen Sie, ob sich ein Einspruch lohnen könnte.

Wenn Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung einholen wollen, kontaktieren Sie mich. Ich bin auf genau solche Fälle im Verkehrsrecht spezialisiert und vertrete bundesweit Mandanten.


Wehren Sie sich juristisch: Legen Sie Einspruch ein!

Ein Einspruch kann sich insbesondere in folgenden Ausgangslagen lohnen, wenn:

  • Ihr Promillewert zwischen 0,3 und 1,1 Promille lag. Hier müssen weitere Auffälligkeiten nachgewiesen werden. Ein Anwalt kann Ihnen hier meist helfen.
  • Sie Cannabis konsumiert haben sollten. Hier kann in der Regel keine Fahruntauglichkeit nachgewiesen werden.
  • zwischen dem durchgeführten Alkoholtest und Ihrem Konsum von Alkohol weniger als 10 Minuten liegen.
  • lediglich Ihr Atemalkohol (Sie mussten nur pusten.) gemessen und keine Blutprobe entnommen wurde.


Was bewirkt ein guter Anwalt?

Ein guter Anwalt empfiehlt Ihnen zunächst, vor den Behörden zu schweigen und keine voreiligen Stellungnahmen abzugeben.

Zunächst wird der Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie genau prüfen. Anschließend wird auf der Basis dieser Informationen mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie entwerfen und darüber entscheiden, ob Sie eine Einlassung abgeben. Das Ziel eines Anwalts ist es, Schadensbegrenzung für seinen Mandanten zu betreiben. Er kann möglicherweise:

  • den Bußgeldbescheid durch einen Einspruch aufheben oder zumindest die Strafe minimieren,
  • den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern oder in eine Geldstrafe umwandeln,
  • falls ein anstrengender Gerichtsprozess droht, eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens bewirken
  • und Sie kompetent in einem Gerichtsprozess verteidigen, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen!


Jetzt Anwalt kontaktieren und kostenlose sowie unverbindliche Ersteinschätzung einholen!

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich jetzt. Als erfahrener, bundesweit tätiger Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, sind solche Fälle eine Routinesituation für mich. Sie erhalten von mir eine zunächst kostenlose, zügige und unverbindlich Ersteinschätzung zu ihrem Fall. Alles Weitere kann anschließend besprochen werden.

Beachten Sie zu diesem Thema auch unseren Rechtsblog: Trunkenheit im Straßenverkehr.


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