Twitter-Kündigungen: Erfolgsaussichten der Klagen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Seit der Übernahme des in San Francisco, CA, USA, beheimateten Online-Kurznachrichtendienstes Twitter durch den Tesla-Chef Elon Musk existiert deren deutsche Kommunikationsabteilung nicht mehr. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg in einem online-Beitrag vom 12.12.2022 unter Berufung auf den ehemaligen Leiter dieser Abteilung, der vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen seine Kündigung geklagt hatte. Spiegel Online berichtet in einem Artikel vom 13.12.2022, dass alle in dieser Abteilung tätigen Mitarbeiter entlassen wurden.

Kann man Mitarbeitern in solchen Fällen zu einer Kündigungsschutzklage raten? Welche Besonderheiten wären bei Twitter zu beachten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Kündigt der Arbeitgeber, wie hier Twitter, weil eine ganze Abteilung geschlossen wird, ist die Kündigungsschutzklage grundsätzlich zwar weniger aussichtsreich, als wenn nur einem einzelnen Mitarbeiter gekündigt wird.

Das liegt daran, dass der Arbeitgeber dann grundsätzlich keine Sozialauswahl zwischen den für eine Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern durchführen muss.

Dennoch lohnt sich eine Kündigungsschutzklage regelmäßig in Fällen, in denen es nach einem Eigentümerwechsel postwendend zu Umstrukturierungs-bedingten Kündigungen kommt. Meist sind solche Entlassungswellen arbeitsrechtlich nicht zu Ende gedacht: Es fehlt oft an einem Kündigungsgrund, oder an einer anderen für die Kündigung erforderlichen Voraussetzung des Kündigungsschutzgesetzes.

Meiner Erfahrung nach entscheiden sich US-amerikanische Unternehmen bei einem geplanten Stellenabbau eher dafür, zügig betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.

Dabei kalkulieren sie meiner Meinung nach die vor dem Arbeitsgericht zu erwartenden Abfindungen mit ein.

Kündigungen in diesem Kontext sind erfahrungsgemäß gut mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar. Regelmäßig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Prozess auf eine hohe Abfindung, da oft klar wird, dass die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung wahrscheinlich nicht gegeben sind.

Wichtig zu wissen: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Dreiwochenfrist, beginnend ab dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer. Klagt der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Frist, hat er regelmäßig keine Chance mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Seine Chancen auf eine Abfindung sind dann ebenfalls so gut wie dahin.

Rufen Sie deshalb am selben Tag, an dem Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und besprechen Sie mit ihm die Aussichten einer Klage. So halten Sie regelmäßig alle für die Klage relevanten Fristen ein und nutzen Ihre Chancen auf Joberhalt oder Abfindung optimal aus.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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