U+C Rechtsanwälte – Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing – BB Video GmbH

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Neue Abmahnungen im Maerz 2012 wegen Filesharing von der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte aus Regensburg erreichen die Kanzlei Setzer. Im Auftrag der BB Video GmbH aus Mülheim werden u.a. Urheberrechtsverletzungen bzgl. Pornofilmen abgemahnt.

Im 1. Quartal 2012 werden u.a. bzgl. des Pornofilms Abmahnungen versendet:

  • Purer Sex - Alles drin (BB Video GmbH aus Mülheim)

Weitere Filmwerke aus diesem Genre waren:

  • Die Geschichte der B (Magnafilm GmbH aus Essen
  • Blas ihn hart, den dicken Prengel / Nachbarin Gerda (Silwa Filmvertriegs AG) und
  • Spandex loads (DigiProtect GmbH)

Welche Handlung wird Ihnen vorgeworfen:

Der Vorwurf eines derartigen Abmahnschreibens ist das unberechtigte Anbieten bzw. Zur-Verfügung-Stellen des betreffenden Films, Musik oder PC-Spiels im Internet über spezielle Tauschbörsenprogramme, sogenannte Peer-to-Peer Programme sowie das Auslösen eines damit verbundenen Schadensersatzanspruchs zugunsten der Rechteinhaber.

Auf nicht weniger als 6 bis 12 Seiten wird Ihnen ein rechtswidriges Verhalten vorgehalten und mit Hilfe zahlreicher Passagen aus Gerichtsentscheidungen die Dringlichkeit der geltend gemachten Ansprüche untermauert. Möglichst ohne weiteres Zögern sollen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden sowie den geforderten Vergleichsbetrag als angeblich entstandener Schaden zur Kompensation überweisen.

Dieser beträgt oft stattliche Summen zwischen 650,- Euro und 996,- Euro und wird meist noch als Güteangebot zur schnellen Beendigung des Streits bezeichnet. Im Falle der Nichtzahlung werden dazu enorme Kostenrechnungen aufgezählt und vorgerechnet, die auf Sie zukommen werden, wenn erstmal gerichtliche Schritte eingeleitet werden würden. Kurz zusammengefasst: Eine ordentliche Drohkulisse mit knapper Handlungsfrist wird geschildert, die verhindern soll, vorab eine fundierte rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu veranlassen.

Das empfehle ich Ihnen:

Ausdrücklich rate ich davon ab, selbst Kontakt mit dem abmahnenden Rechtsanwalt oder dem vermeintlichen Rechteinhaber aufzunehmen, weder telefonisch, schriftlich oder per Email.

Auch rate ich ebenfalls davon ab, ungeprüft die im Abmahnschrieben enthaltene, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und voreilig zurückzusenden. Denn die Erklärung ist rechtlich betrachtet ein Unterlassungsvertrag, der den Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren bindet und verpflichtet. Formulierungen zur vereinbarten Vertragsstrafe können schnelle hohe 4 stellige Zahlbeträge erreichen. Pauschal formulierte Erklärungen zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung benachteiligen den Erklärenden ebenso unangemessen.

In diesem Zusammenhang rate ich auch dringend davon ab, gutgemeinte Ratschläge von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) zu suchen und eigens angefertigte sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen" zu verfassen. Diese bürgen oft die Gefahr von weitreichenden, nicht wiedergutzumachenden, Konsequenzen.

Vertrauen Sie auf kompetente Hilfe eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts, der:

  1. die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen und deren Voraussetzungen überhaupt erstmal überprüft,
  2. eine rechtlich klar formulierte Unterlassungserklärung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - durchsetzt und damit die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringert und
  3. nach Möglichkeit und Beachtung individueller Zielabsprachen mit Ihnen in Vergleichsverhandlungen mit der abmahnenden Kanzlei tritt, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig, außergerichtlich zu beenden.

Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!

Mit freundlichen Grüßen

Marko Setzer
Rechtsanwalt in Berlin

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: post@ra-setzer.de


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