UDI Insolvenz: Die endgültigen Insolvenzverfahren sind eröffnet

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Nach Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren für eine Reihe von UDI Gesellschaften sind für folgende UDI Gesellschaften die endgültigen Insolvenzverfahren eröffnet worden:

  • UDI Energie Festzins II GmbH & Co. KG (UDI Energie Mix Festzins) Az. 401 IE 1001/21
  • UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG Az. 401 IE 989/21
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG Az. 401 IE 971/21
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG Az. 401 IE 999/21
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG Az. 401 IE 775/21
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG Az. 401 IE 991/21
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG Az. 401 IE 1000/21
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG Az. 401 IE 1021/21

Für diese Gesellschaften müssen Anleger nunmehr Ihre Forderungen anmelden. Hierfür hat das Gericht eine Frist gesetzt bis zu der die Forderung anzumelden ist. Dies ist für die UDI III, V und VI der 05.10.2021 und für die UDI II, IV, VII, VIII und IX der 12.10.2021. Sollten Sie diese Frist verpassen, heißt das nicht, dass sie nicht auch später Ihre Forderung noch anmelden können. Es wäre nur dann eine Gebühr von 20 EUR zu zahlen.

Ihren Status als Gläubiger betreffend: Im Rahmen der Insolvenzanmeldung wird unterschieden zwischen vorrangigen- und nachrangigen Gläubigern. Nachrangige Gläubiger werden aus der Insolvenzmasse erst bedient, wenn sämtliche anderen Gläubiger der insolventen Gesellschaft bedient wurden. Nachrangige Gläubiger sind z.B. Gläubiger von Nachrangdarlehen. Was nun die Insolvenz der UDI II-VIII betrifft, so hat bereits die Bafin festgestellt, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und die Rückabwicklung angeordnet. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter weiter auf den Nachrang besteht.

Die Gläubigerversammlungen sind angesetzt für den 05.11.2021 und den 12.11.2021. Die Eigenverwaltung wurde übrigens abgelehnt. Es wurde das Regelverfahren angeordnet. Das heißt, als externer Insolvenzverwalter ist Herr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig eingesetzt, der die insolvente Gesellschaft führt. Dieser war im Zuge der Eigenverwaltung bereits als Sachwalter eingesetzt worden. Einige dürften ihn aus der Webpräsentation bereits kennen. Die bisherigen Geschäftsführer haben damit keinen Einfluss mehr auf die Gesellschaft.

Foto(s): @pixabay.com/de/users/1815691-1815691/

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