P&R-Insolvenz: Aktuelle Infos zum Ablauf der (vorläufigen) Insolvenzverfahren

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Bereits jetzt können Schadensersatzansprüche gegen Banken und Finanzberater geltend gemacht werden, sofern diese das P&R-Containerinvestment empfohlen und dabei fehlerhaft beraten haben. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch in einem Insolvenzverfahren Forderungen der Anleger geltend gemacht werden. 

Aktuell läuft „nur“ das Insolvenzantragsverfahren

Aktuell läuft das Insolvenzantragsverfahren, welches auch als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet wird. Es beginnt mit Insolvenzantragsstellung und endet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem Verfahrensschritt prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die Insolvenzgründe, die Verfahrenskostendeckung und die Möglichkeit einer Fortführung des Geschäftsbetriebes. Ferner finden Bestandsaufnahmen sowie vermögenssichernde und –erhaltende Maßnahmen statt. Im Fall von P&R muss u. a. ermittelt werden, wie viele Container an wen und wie lange vermietet sind. Wegen der Größe der P&R-Gesellschaften, die Insolvenz angemeldet haben, könnte das Insolvenzantragsverfahren einige Monate dauern. 

Keine Forderungsanmeldungen oder Zwangsvollstreckungen im Insolvenzantragsverfahren

Gläubiger können im Insolvenzantragsverfahren weder Forderungen anmelden noch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaften betreiben. 

Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Forderungsanmeldung

Führen die Bestandsaufnahmen zu dem Ergebnis, dass genügend Masse für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens gegeben ist, und liegt auch ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit und/oder drohende Zahlungsunfähigkeit) vor, so er lässt das Gericht einen Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die bekannten Gläubiger unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich und unaufgefordert zu kontaktieren, sie über die Eröffnung informieren und ihnen die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldung übersenden. Die Forderungsanmeldungen (zum Beispiel wegen ausstehender Mietzinszahlungen für die Container) haben dann innerhalb einer vom Gericht vorgegeben Frist zu erfolgen.

Wo gibt es Informationen zu dem Insolvenzverfahren?

Aktuelle Informationen finden sich unter anderem auf der hierfür eingerichteten Internetseite unter www.Frachtcontainer-inso.de. Dort werden regelmäßig aktuelle Pressemitteilungen veröffentlicht. 

Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlich das Insolvenzgericht den Eröffnungsbeschluss sowie nachfolgende Beschlüsse, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.



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