Überfahren einer roten Ampel – BayObLG München vom 19.08.2019

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Das Mißachten einer roten Ampelanzeige kann mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder sogar mit Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 315c StGB bestraft werden.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Beim einfachen Rotlichtverstoß ist die Rotphase der Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens weniger als eine Sekunde rot.

Hier wird ein Bußgeld bis zu 90 € und ein Punkt in Flensburg verhängt.

Wird dabei eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung verursacht, so kann die Geldbuße auf 200–320 € erhöht werden, in jedem Fall gibt es jedoch zwei Punkte und ein ein-monatiges-Fahrverbot.

Der qualifizierte Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase bereit länger als eine Sekunde bei der Überfahrt liegt. Es droht ein Bußgeld i. H. v. 200 €, zwei Punkte in Flensburg und ggf. Fahrverbot oder gar der Fahrerlaubnisentzug gem. § 315c StGB.

Darf die Dauer der Rotlichtphase mit Hilfe eines Smartphones gemessen werden ?

Vor kurzem hat das BayObLG München mit Beschluss vom 19.08.2019 hierzu Stellung bezogen (201 ObOWi 238/19).

Dabei ging es um die Entscheidung einer Rotlichtüberschreitung, die polizeilich mit einer Smartphone-Stoppuhr festgehalten wurde. Die Stoppuhr war nach Ansicht des BayObLG nicht geeignet, um den Tatvorwurf zu stützen, nicht zuletzt, weil das Smartphone nicht geeicht war. Auch geräteabhängige Fehler dürfen wegen des nicht feststellbaren Smartphonetyps berücksichtigt werden.

Folglich sollte in solchen Fällen von eigenhändiger Messung nach Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen regelmäßig gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden und zu Gunsten des Beschuldigten entschieden werden.

Insbesondere wenn ein Fahrverbot verhängt wurde, sollte ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht Einsicht in die Bußgeldakte nehmen. Unzumutbar ist es nämlich, wenn man in beruflicher Hinsicht zwingend auf ein Auto angewiesen ist.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Jedes Jahr vertritt er hunderte von Verfahren persönlich vor den Gerichten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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