Überleitung in die S-Tabelle des TV-L und die richtige Entgeltgruppe finden

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Seit dem 01.01.2020 gelten die sog. „Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst“. Damit sind alle Beschäftigte, die unter diese Kategorie fallen und deren Arbeitsverhältnis im Anwendungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder („TV-L“) liegt, seit Anfang des Jahres in die sog. „ S-Tabelle“ übergeleitet. Hintergrund der Neuerungen ist die Angleichung an die bisher bessere Bezahlung der Beschäftigten von Kommunen und Bund im Sozial- und Erziehungsdienst nach dem TVöD. Dieser verfügt bereits seit mehreren Jahren über eine gesonderte Entgelttabelle (sog. „SuE Tabelle“).

Doch was heißt das genau?

Die zentrale Norm ist der § 52 TV-L - hier werden die Sonderregelungen zusammengefasst. Unter anderem gibt es nun eine neue Zuordnung der Tätigkeiten zu neuen Entgeltgruppen. Mit den neuen Entgeltgruppen geht eine neue Entgelttabelle, die „S-Tabelle“, einher. Diese findet sich in der Anlage G zum TV-L. Die „klassische“ Sonderpädagogin wird nun z.B. nicht mehr nach der EG 9b, sondern nach S 11b oder S 12 bezahlt. Weitere wichtige Neuerungen, die die Sonderregelungen mit sich bringen, sind verlängerte Stufenlaufzeiten und der Wegfall einiger Zulagen.

Und nun?

Nun heißt es zunächst, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen und zu prüfen, ob diese Sonderregelungen für das jeweilige Arbeitsverhältnis überhaupt Anwendung finden. Anschließend ist zu prüfen, ab wann die Sonderregelungen gelten. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Sonderregelungen nicht automatisch Anwendung finden, ist aber eine Angleichung gewünscht, kann dies in Form eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag erfolgen. Schließlich wird nach den Vorgaben des § 29e Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts („TVÜ-Länder“) übergeleitet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Arbeitsverträge, der Überleitung in die neue S-Tabelle und bei Fragen rund um die Eingruppierung.

Online-Schulungen zu diesem und anderen Themen finden Sie unter: https://gem-gruppe.de/gem-akademie


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