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UG Gründung: Tipps & Ablauf

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Seit der Einführung ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu einer etablierten Rechtsform herangereift. Die geringen Anforderungen an das Stammkapital bei gleichzeitiger beschränkter Haftung haben zu ihrer enormen Beliebtheit beigetragen. Als Gründungsanwalt habe ich zahlreiche UG-Gründungen begleitet und möchte Ihnen heute hilfreiche Tipps mit auf den Weg zu Ihrer neuen Firma geben.

Tipps für die UG Gründung


Tipp 1: Anwaltlicher Beistand verhindert typische Gründungsfehler

Ein anwaltlicher Beistand ist unbedingt zu empfehlen. Dieser kann Sie von Beginn der Gründung bis zur Eintragung in das Handelsregister begleiten. Somit sind Sie auf alle unvorhersehbaren Situationen vorbereitet und können sachgerecht agieren. Nebenbei sparen Sie in der Gründungsphase durchaus Zeit ein und es ist sichergestellt, dass keine wichtigen Aspekte unbeachtet bleiben.

Tipp 2: Kosten für die Gründung können abgesetzt werden

Die Kosten einer Gründung setzen sich aus Notar-, Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Eine UG (haftungsbeschränkt) unterliegt zudem bestimmten Steuerpflichten. Dazu zählen die

  • Gewerbesteuer,
  • Körperschaftssteuer
  • sowie Kapitalertragssteuer.

Vor der Gründung muss zudem der steuerliche Fragebogen ausgefüllt werden.

Tipp 3: Fachperson für die Buchhaltung beauftragen

Die Buchhaltung ist lückenlos zu erledigen, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und ein fachgerecht handelndes Unternehmen aufbauen zu können. Die doppelte Buchführung kann besonders zu Beginn schwierig erscheinen. Um immer auf dem Laufenden zu sein und die Buchführungspflicht einwandfrei abzuhandeln, ist ein Buchhaltungsservice die richtige Anlaufstelle. So können Sie eine fachgerechte Einweisung erhalten und alles Weitere persönlich besprechen.

Tipp 4: Buchhaltung an ein Steuerbüro abgeben

Wenn Sie die doppelte Buchführung nicht selbst bewältigen möchten, dann ist der Gang zum Steuerberater anzuraten. Nach Auftragserteilung müssen Sie daraufhin lediglich alle monatlich anfallenden Quittungen, Rechnungen und sonstige Belege einreichen und Ihre Pflichtaufgabe wäre bereits erledigt.

Ein Steuerberater erstellt für Sie die ordnungsgemäße Buchhaltung und übernimmt dadurch einen verantwortungsvollen Aufgabenbereich. Vorteilhaft ist, dass Sie als Geschäftsführer nicht mehr persönlich in voller Höhe haften, sondern Ihr Steuerberater haftbar gemacht werden kann.

Tipp 5: Gewinn- und Verlustrechnung und Veröffentlichungspflicht

Je nach Größe des Unternehmens kommen unterschiedliche Pflichten auf Sie zu. Kleine Kapitalgesellschaften müssen zum Beispiel keine Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) erstellen. Es reicht aus, die Bilanz inklusive Anhang einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Zudem sind kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB von der Veröffentlichungspflicht befreit. Besonders für die Zeit nach der Gründung trifft dies sehr häufig zu.

Tipp 6: Beachtung der Gründungsstufen

Bis zur Eintragung in das Handelsregister können die Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden. Schließlich ist die Haftungsbeschränkung erst mit der Eintragung in das Handelsregister rechtskräftig. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kann auch bereits vorab erfolgen. Bis zur Eintragung ist jedoch nur die Bezeichnung "UG i.G." (in Gründung) gültig.

Tipp 7: Besondere Genehmigungen beachten

Prinzipiell besteht Gewerbefreiheit. Dennoch bedürfen manche Gewerbezweige einer besonderen Genehmigung. Dazu gehören zum Beispiel Maklerunternehmen, Bewachungsgewerbe und Gastronomiebetriebe. Dies ist in der Gewerbeordnung geregelt.

Vorgehensweise einer UG Gründung

Mit anwaltlichem Beistand, läuft das Gründungsverfahren in der Regel nach einem bestimmten Schema ab, welches sich bewährt hat. Dazu möchte ich Ihnen nachfolgend die grundsätzliche Vorgehensweise erläutern. Selbstverständlich wird dies im Einzelfall noch einmal genau besprochen.

Kostenloses Erstgespräch

Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch können Sie nähere Informationen über den Ablauf einer UG Gründung einholen und wissen daraufhin genau, bei was ich Ihnen während des gesamten Prozesses behilflich sein kann. Ferner kann ich Ihnen bereits schon vorab rechtliche Hinweise mit auf den Weg geben.

Spezifische Beratung

Nach Auftragserteilung gehe ich intensiv auf Ihre Situation ein und prüfe, wie die Vorgehensweise der Gründung im besten Fall ablaufen sollte. Ferner kann ich Ihnen bereits eine erste Einschätzung geben, was im Folgenden auf Sie zukommen wird und welchen zeitlichen Rahmen das Gründungsverfahren in Anspruch nehmen wird.

Firmennamen Überprüfung

Ich nehme eine rechtliche Prüfung Ihres Firmennamens vor. Daraufhin können Sie sicher sein, dass dieser den rechtlichen Anforderungen entspricht und nicht gegen Rechtsnormen und Richtlinien verstößt. Erst dann kann Ihre Firma unter dem gewünschten Namen eingetragen werden.

Erstellung der notwendigen Unterlagen

Es sind bestimmte Unterlagen notwendig, die Sie für das Gründungsverfahren benötigen. Ich als Ihr Fachanwalt fordere daher alle Unterlagen ein, um Ihnen eine fachgerechte sowie zügige Unternehmensgründung zu ermöglichen.

Vorbereitung der Beurkundung

Ich kümmere mich um alle Formalitäten, die für einen Termin bei Ihrem Notar notwendig sind. Somit sind Sie einwandfrei vorbereitet und können diesen Gründungspunkt zeitnah abhandeln.

Eröffnung des Geschäftskontos

Selbstverständlich stehe ich Ihnen rechtlich bei der Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals zu Seite. Vorteilhaft ist bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), dass nicht etwa 25.000 Euro, wie bei einer GmbH, eingezahlt werden müssen. Die Höhe des Kapitals ist nicht vorgeschrieben, sodass theoretisch 1 Euro formal reicht. Faktisch wären Sie damit allerdings schnell zahlungsunfähig, weshalb hier realistisch geplant werden muss. Formal ist der Schritt der Kontoeröffnung wesentlich, welcher vorab gut organisiert sein sollte. Schließlich folgt daraufhin die Eintragung in das Handelsregister.

Eintragung der UG ins Handelsregister

Die organisatorische Vorbereitung der Handelsregistereintragung ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Nach diesem Schritt ist das Gründungsverfahren abgeschlossen und Ihr Unternehmen agiert ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig und haftungsbeschränkt als UG.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Aspekte

Die Gewerbeanmeldung und alle steuerlichen Aspekte gehören ebenso strukturiert vorbereitet. Erst dann können Sie mit dem Geschäftsbetrieb beginnen und als geschäftsfähige Gesellschaft handeln. Diese Vorbereitungen gehören ebenso zu meinen Dienstleistungen.

Abschließendes Beratungsgespräch

Sobald Ihre UG (haftungsbeschränkt) gegründet ist, sind die wesentlichen Punkte erfolgreich erledigt. Dennoch können im gesamten Verlauf noch weitere Fragen aufkommen, für die ich mir bei unserem abschließenden Beratungsgespräch Zeit nehme.

Kostenlose Erstberatung und Rechtsformwahl nutzen

Gerne können Sie bei einem Gründungsvorhaben unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder mich online mit der Gründung Ihrer Gesellschaft beauftragen.


 

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