Update April 2024: Uli Stein-Abmahnung der Catprint Media GmbH erhalten? Wir helfen mit langjähriger Erfahrung!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im April 2024 erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die eine Uli Stein-Abmahnung erhalten haben. Wir geben Hinweise für Betroffene:


In den vergangenen Wochen und Monaten haben vermehrt Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH aus Garbsen unser Büro erreicht, die auf angeblichen Verletzungen des Urheberrechts an den Cartoons des renommierten deutschen Cartoonisten Uli Stein basieren. 


Diese Abmahnungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker ausgesprochen.


Erst vorgestern (22.04.2024),  wurde mir erneut eine Abmahnung im Zusammenhang mit Uli Stein vorgelegt. Das Abmahnschreiben  datiert vom 24.04.2024 beschuldigt meine Mandantin einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten der Catprint Media GmbH.


Die Catprint MEDIA GmbH behauptet in der Abmahnung, seit dem 1. August 1997 das Recht zu haben, Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu vergeben und im eigenen Namen die Urheberrechte von Uli Stein gegen Urheberrechtsverletzungen durchzusetzen. Sie behauptet im Besitz des exklusiven Nutzungsrechts an den Cartoons von Uli Stein zu sein.

Als Beweis für die behauptete Urheberrechtsverletzung wird ein Web-Link zu der betreffenden Internetfundstelle genannt, auf der die betroffene Zeichnung von Uli Stein zu sehen ist. Oft handelt es sich um eine oder mehrere Zeichnungen, die gleichzeitig abgemahnt werden. Die Abmahnung enthält außerdem eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht. Wir empfehlen, diese nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu unterschreiben.


Welche Forderungen stellt die Catprint MEDIA GmbH?


Zu Beginn fordert die Catprint MEDIA GmbH Sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Informationen darüber preiszugeben, wie lange Sie die in der Abmahnung beschriebene Cartoon(s) von Uli Stein öffentlich zugänglich gemacht haben. 

Anschließend berechnet der Abmahner basierend auf dieser Information die Höhe des Schadensersatzes. Dabei wird von 50,00 € pro Monat pro Cartoon von Uli Stein ausgegangen. In einem Fall, den wir kennen, wurde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.626,49 € inklusive Mehrwertsteuer für einen Streitwert zwischen 30.000,00 € und 35.000,00 € zu tragen.


Was tun bei Erhalt einer Uli Stein-Abmahnung?


Wenn Sie eine Abmahnung von der Catprint MEDIA GmbH erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Auskünfte zu erteilen. Vermeiden Sie den Kontakt mit den Abmahnern und leisten Sie keine Zahlungen. 

Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht und geben Sie diese nicht ohne anwaltliche Prüfung ab. 


Überprüfen Sie zudem, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob diese gerechtfertigt ist. 

Hierbei können wir Ihnen gerne weiterhelfen.


Bitte nehmen Sie die gesetzte Frist in der Abmahnung ernst und konsultieren Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt. Wir sind im Besitz mehrerer Gerichtsentscheidungen, in denen die Catprint MEDIA GmbH Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingeklagt hat.


Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Catprint MEDIA GmbH über die Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker wegen der öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung eines Cartoons oder mehrerer Cartoons von Uli Stein erhalten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Newerla wenden. 


Wir bieten Ihnen eine kostengünstige rechtliche Unterstützung zum günstigen Festpreis an. 


Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Vorwürfe in der Abmahnung berechtigt sind, können wir Ihnen helfen, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen und die geforderten Kosten erheblich zu reduzieren. Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren Mandantinnen und Mandanten gegen die Catprint Media GmbH und konnten in den allermeisten Fällen wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für unsere Mandantinnen und Mandanten erzielen.


Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla


Sie können uns jederzeit für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch erreichen (Telefon: 0471/483 99 88 – 0) und wir werden gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten besprechen. 

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns im Vorfeld Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.


Wir vertreten Sie bundesweit!

Foto(s): Tim Müller-Zitzke

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