Umgang mit Nachbarn, die Ihre Mieter belästigen
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Als Eigentümer eines Hauses ist es wichtig, ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen. Doch was passiert, wenn ein Nachbar Ihre Mieter belästigt? Diese Situation kann nicht nur die Mieter beeinträchtigen, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie gefährden. In solchen Fällen ist es möglich Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Immer wieder kommt es vor, dass Mieter nachbarlichen Belästigungen ausgesetzt sind. In diesen Fällen steht auch dem Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Nachbarn zu.
Befinden Sie sich in einer solchen Situation, sind folgende Schritte ratsam:
- Die Belästigungen dokumentieren:
Bitten Sie Ihre Mieter die Art der Belästigung, die Häufigkeit, Datum und Uhrzeit zu protokollieren. Dies kann später als Beweis wichtig werden. Ein wichtiges Beweismittel ist außerdem ein Zeuge. Fragen Sie, ob jemand Außenstehendes die Belästigungen bezeugen kann. - Holen Sie sich anwaltlichen Rat.
Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht sind erfahren im Umgang mit Belästigungen durch Nachbarn und wissen was zu tun ist. Wir schreiben zunächst außergerichtlich den störenden Nachbarn an und fordern diesen auf, die belästigenden Handlungen zu unterlassen. Beigelegt wird diesem Schreiben eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Durch Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichtet sich der Nachbar künftig die Belästigungen zu unterlassen. Andernfalls hat er eine Vertragsstrafe zu zahlen. Für die Unterzeichnung der Erklärung setzen wir eine Frist, um ein zeitnahes Ende der Belästigungen zu bewirken.
Selbstverständlich kommt es vor, dass der Nachbar sich weigert die Erklärung zu unterzeichnen oder sie zwar unterzeichnet, die Belästigungen jedoch trotzdem nicht unterlässt. Dann kommt eine Unterlassungsklage in Betracht. Mit dieser machen wir den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend.
Sie sind nicht der Haus- oder Wohnungseigentümer, sondern der betroffene Mieter selbst? Selbstverständlich steht auch Ihnen ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu, den wir gerne für Sie durchsetzen.
Wenn Sie Opfer von gravierenden Belästigungen, wie beispielsweise Bedrohungen oder körperlichen Angriffen sind, sollten Sie außerdem nicht zögern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch das können wir für Sie übernehmen.
Kontaktieren Sie uns gerne und nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Wir helfen Ihnen weiter.
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