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Umweltschutz: EU-Kommission will Verbrauch von Plastiktüten reduzieren

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]In Europa landen pro Jahr an die 8 Milliarden Plastiktüten im Müll. Dieser Umweltverschmutzung soll nach dem Willen der EU-Kommission ein Riegel vorgeschoben und Artikel 18 der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) geändert werden. Die Redaktion von anwalt.de informiert über das Plastiktütenproblem und gibt einen Überblick, welche Maßnahmen die EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage der neuen europarechtlichen Grundlagen treffen können.

Umweltschäden für Meer- und Landtiere

Bereits die Herstellung dieser leichten Tragetaschen ist unter Umweltaspekten aufwendig und daher nachteilig: Sie werden energieintensiv aus Erdöl hergestellt und sind nicht kompostierbar. Bis zu 100 Jahre können die Kunststofftaschen überdauern. Werden sie nicht ordnungsgemäß entsorgt, zerfallen sie zu Partikeln und richten in Flora und Fauna enorme Schäden an. Besonders gefährlich ist die Belastung der Meere und Flüsse. Plastiktüten und deren Rückstände werden zudem von Walen, Seevögeln und anderen Meeres- und Landtieren gefressen. Im Meer herumschwimmende Plastiktüten oder Tütenfetzen stellen außerdem für Tiere eine tödliche Gefahr darstellen. Dem Plastikteppich im Meer fallen hunderttausende Vögel und Meeressäuger zum Opfer, wenn sie sich in den Tütenfetzen verfangen.

Enormer Verbrauch an Plastiktüten

Weil sie preislich enorm günstig sind, werden gerade die leichten Kunststofftüten besonders oft genutzt. Dabei wird allerdings vergessen, dass sie - im Vergleich zu robusteren Plastiktüten - so gut wie gar nicht mehr weiterverwendet werden. So landen rund zehn Millionen Tonnen laut Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) pro Jahr im Meer, drei Viertel davon besteht aus Plastik. Im Jahr verbraucht jeder Europäer 198 Plastikbeutel. In 90 Prozent handelt es sich dabei um Tüten aus leichtem Material.

Aktuelle Regelungen in den Mitgliedstaaten

Derzeit ist es den Mitgliedstaaten nicht möglich, ein Plastiktütenverbot zu erlassen. Das will die EU-Kommission ändern und den nationalen Regierungen rechtliche Instrumente zur Hand geben, damit sie eine gesetzliche Grundlage für die Vermeidung von dem Plastikmüll schaffen können. Die Änderung bezieht sich auf leichte Plastiktüten, die meist nur einmal verwendet werden, also Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron. Neben einem Verbot sollen die Länder auch andere Möglichkeiten haben, die Verwendung dieser umweltschädlichen Tragetaschen zu reduzieren. Die Kommission hält auch eine Besteuerung oder die Erhebung einer Abgabe für effiziente Mittel, um die Umweltbelastung durch den Verpackungsmüll einzudämmen. Laut dem EU-Umweltkommissar Potocnik haben zum Beispiel Irland beachtliche Erfolge erzielt, indem dort Plastiktüten mit 22 Cent extra besteuert wurden. Bis zu 80 Prozent ging der Verbrauch zurück, so Potocnik.

Ausblick und Praxistipp

Ob das Ende der Plastiktüte mit der von der Kommission geplanten Änderung in Europa gekommen ist, steht allerdings noch nicht fest. Denn der Vorschlag der EU-Kommission muss erst noch vom EU-Parlament in Brüssel abgesegnet werden. Darüber hinaus bleibt die konkrete Umsetzung laut dem neuen Artikels 18 der EU-Richtlinie den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Umweltschützer sehen in dem Vorstoß der EU-Kommission immerhin einen ersten Schritt hin für eine Verbesserung, fordern aber weitere Maßnahmen, etwa eine Bezahlpflicht für alle Plastiktüten im Einzelhandel.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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