Umzugskosten I

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Kann ich Umzugskosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen?

Grundsätzlich gehört ein Umzug zum privaten Leben des Arbeitnehmers. Er trägt somit dessen Kosten selbst.

Doch was geschieht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Berufstätigkeit umziehen muss? Erhält er dann seine Umzugskosten vom Arbeitgeber ersetzt?

Ein Anspruch auf Zahlung der Umzugskosten kann sich aus einem Vertrag mit dem Arbeitgeber ergeben.

In einem solchen Vertrag sichert der Arbeitgeber in der Regel die Zahlung der Umzugskosten zu, um den Arbeitnehmer dazu zu bewegen, sein Jobangebot anzunehmen.

Eine solche vertragliche Vereinbarung wird der Arbeitgeber daher meist nur zulassen, wenn er ein großes Interesse an dem Arbeitnehmer hat - zum Beispiel, wenn er ihn gar von einem anderen Unternehmen abwerben möchte.

Aber auch bei einer Versetzung innerhalb desselben Unternehmens ist eine Vereinbarung denkbar - wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer ins Ausland oder an einen weit entfernten Dienstsitz versetzt werden soll.

Existiert ein solcher Vertrag nicht, so besteht nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung des Arbeitgebers die Umzugskosten zu tragen.

In einem solchen Ausnahmefall ergibt sich der Anspruch aus § 670 BGB.

Ein Anspruch besteht vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses versetzt wird, weil betriebliche Gründe dies erfordern.

Aber auch, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich vom Arbeitnehmer verlangt, in die Nähe des Betriebes zu ziehen, ergibt sich ein Anspruch aus § 670 BGB.


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