Unerlaubte Vermittlung von Aktien: BaFin warnt vor Angeboten

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Am 13. Mai 2022 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) bekannt, dass der unbekannte Betreiber der Internetseite kapitalwert.at keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird, entgegen der Aussage auf der Internetseite, nicht von der BaFin beaufsichtigt. Zudem liegt auch keine Berechtigung vor, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.  

Kapital & Wert Asset Management: Fehlende Erlaubnis und Wertpapierprospekte

Mitarbeiter der angeblichen Kapital & Wert Asset Management kontaktierten die Anleger bundesweit telefonisch unter einer Münchner Vorwahl, um ihnen Aktien der Hagedorn AG anzubieten. Diese Aktien wiederum sollten von einer britischen Firma verkauft werden. Die Plattform gibt an, über ausgezeichnete Kontakte und langjährige Börsenerfahrung zu verfügen. Unternehmen, die Aktien Verbrauchern zum Kauf anbieten, benötigen hierfür jedoch eine Erlaubnis der BaFin. Eine solche Erlaubnis lag nicht vor. Zudem fehlte auch der Wertpapierprospekt, welcher für ein öffentliches Angebot zwingend notwendig ist. Der Kaufpreis wurde eingefordert, die Aktien jedoch niemals geliefert.

Zahlreiche Reklamationen verbotener Unternehmen

Immer wieder schreitet die BaFin ein, um unerlaubte Geschäfte mit dem Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes zu unterbinden. So warnt die BaFin bereits seit langem vor Angeboten am Telefon. Die Anbieter stammen aus Europa oder aus Übersee. Eines ist ihnen gemeinsam: sie verstoßen gegen das Gesetz. Dagegen ermittelt jetzt die BaFin.

Was Anleger tun können

Wenn Anlegern telefonisch oder im Internet Aktien angeboten wurden, für die seitens der BaFin keine Erlaubnis vorlag, besteht die Möglichkeit, das eingezahlt Geld im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen. Ein solcher Anspruch kann sich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG ergeben. Wegen des fehlenden Wertpapierprospekts kann sich der Anleger auch gegen Anbieter und Emittenten wenden und Erstattung des Kaufpreises beanspruchen.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei verbotenen Anlagegeschäften

Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal. Wenn auch Sie befürchten, auf eine Betrugsmasche hereingefallen zu sein, prüfen wir Ihre Anlage auf Erstattungs- und Schadensersatzansprüche. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Sie erreichen uns:   

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