Unerlaubte Veröffentlichung erotischer Fotos im Internet durch den Ex-Partner: So können Sie sich wehren
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Die unerlaubte Veröffentlichung erotischer Fotos durch einen Ex-Partner im Internet stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild sind zentrale Bestandteile des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechts. Dieser Artikel zeigt auf, wie Betroffene gegen eine solche Veröffentlichung vorgehen können und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) Gemäß § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ohne eine solche Einwilligung ist die Veröffentlichung in der Regel eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, zu denen auch Fotos gehören. Artikel 6 der DSGVO regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Eine Veröffentlichung ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.
Strafrechtliche Aspekte Die Veröffentlichung intimer Fotos ohne Zustimmung kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere nach § 33 KUG (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) und § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).

Was kann ich für rechtliche Schritte einleiten?
Betroffene sollten die Veröffentlichung der Fotos dokumentieren (Screenshots, Zeitstempel) und am besten auch Zeugen hinzuziehen, die die Existenz der Fotos im Internet bestätigen können. Ein erster Schritt sollte die direkte Aufforderung an den Ex-Partner sein, die Bilder umgehend zu entfernen und die weitere Verbreitung zu unterlassen. Diese Aufforderung sollte schriftlich erfolgen und eine Frist setzen. Ist der Ex-Partner nicht kooperativ, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein spezialisierter Anwalt kann eine Abmahnung aussprechen und weitere rechtliche Schritte einleiten, darunter auch eine einstweilige Verfügung zur schnellen Entfernung der Veröffentlichung.
Wurde das Foto auf Social Media veröffentlicht, sollte dies auch schnell beim Betreiber der Plattform gemeldet werden, damit dieser möglichst schnell Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Sollte die Plattform dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollte auch hier ein Anwalt konsultiert werden, um rechtliche Schritte gegen die Plattform prüfen zu lassen.
Die Betroffenen können ferner Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen aufnehmen und strafrechtliche Konsequenzen gegen den Täter durchsetzen. Neben der Unterlassung kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Hierzu ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Rechtstipp
Die unbefugte Veröffentlichung erotischer Fotos durch den Ex-Partner stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffene sollten keine Zeit verlieren und zügig handeln, um weiteren Schaden zu verhindern.
Betroffene haben mehrere rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich zu wehren und sollten unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Wie können wir helfen?
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