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Fristenrechner: So berechnen Sie Ihre Fristen richtig

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Fristenrechner: So berechnen Sie Ihre Fristen richtig

Fristbeginn berechnen: Ereignisfrist und Terminfrist 

Die Beginn- oder Terminfrist startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, bei einem Mietvertrag beispielsweise am vertraglich vereinbarten Datum des Mietbeginns. Ereignisfristen hingegen sind abhängig vom Eintreten eines bestimmten Geschehnisses und laufen ab dem darauffolgenden Tag. Beim fristauslösenden Ereignis am 1. Februar beginnt danach die Rücktrittsfrist am darauffolgenden 2. Februar.

Die Frist für den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt beginnt mit dessen Bekanntgabe. Die Bekanntgabe kann auf verschiedene Weisen erfolgen.  Das Verwaltungszustellungsgesetz beinhaltet Regeln für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben sowie die Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis und die elektronischen Zustellung.

Erfolgt die Zustellung mittels einfachen Brief oder Übergabeeinschreiben gilt eine fiktionale Zustellung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post. Diese Annahme gilt auch, wenn das Schreiben früher kommt. Wird es tatsächlich erst nach dem dritten Tag zugestellt, gilt das tatsächliche Datum als Zeitpunkt der Zustellung.

Fristende berechnen und Feiertage 

Das Fristende erfolgt mit Ablauf des letzten Tages der Frist (§ 188 Bürgerliches Gesetzbuch). Beginnt eine einjährige Frist beispielsweise am 15. Juli, endet sie im folgenden Jahr am 14. Juli. Der 14. Juli ist damit der letzte Tag innerhalb der Frist. Allerdings muss das Fristende auf einen Werktag fallen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des folgenden Werktages. Wird ein genaues Enddatum der Frist definiert, ist irrelevant, auf welchen Wochentag dieses fällt. Urlaub oder ähnliche persönliche Verhinderungen beeinflussen den Ablauf einer Frist nicht.

Ist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung innerhalb einer Frist zu bewirken, gilt für das Fristende an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag der § 193 BGB. Das Fristende verlagert sich dadurch auf den nächsten Werktag.

Fristberechnung: Abhängigkeit vom Bundesland

Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Feiertage von Bundesland zu Bundesland variieren können. Für die Berechnung des Fristendes sind daher jene Feiertage , die dort gelten, wo die Frist gewahrt werden soll.

Fristenrechner: Einfluss von Leistung/Willenserklärung 

Für die Berechnung einer Frist muss entschieden werden, ob im Rahmen der Frist eine Willenserklärung erforderlich ist. Wenn die betroffene Person eine Leistung erbringen muss – beispielsweise bei der Widerrufsfrist eines Online-Einkaufs –, beeinflusst dies das Fristende: Sofern das Ende der Frist auf einen Feiertag fallen würde, wird es aufgrund der Leistung/Willenserklärung auf den nächsten Werktag verschoben. Ist keine Willenserklärung nötig, wie z. B. bei der Mutterschutzfrist, ist es möglich, dass das Fristende auf einen Feiertag fällt. Als solcher gelten nur bundeseinheitliche Feiertage oder anerkannte Feiertage in einem Bundesland. Bei Letzteren ist entscheidend, dass der Feiertag in dem Bundesland anerkannt ist, in dem die Willenserklärung abzugeben oder die Leistung zu bewirken ist. 

Frist verstrichen – und jetzt? 

Haben Sie eine Frist versäumt, so sollten Sie sich über mögliche Vorgehensweisen von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Dieser kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären – z. B., ob die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besteht – und Sie hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen unterstützen. Nutzen Sie jetzt die anwalt.de-Suche und finden Sie schnell und einfach den passenden Anwalt!

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Ratta Lapnan

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