Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Wie Betroffene am besten auf eine Vorladung der Polizei reagieren

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Im Zuge des Glücksspielstaatsvertrags 2021 haben die Strafverfolgungsbehörden sich vermehrt  dem illegalen Glücksspiel gewidmet und es so insbesondere auch auf Bürger abgesehen, die verbotenes Online-Glücksspiele außerhalb der sogenannten "whitelist" praktiziert haben sollen. Die Kriminalpolizei schreibt insoweit gehäuft Personen an und lädt sie unter dem Vorwurf der "Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel" gemäß § 285 StGB zu einer Beschuldigtenvernehmung vor. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte hierzu und gibt Betroffenen Ratschläge, wie sie am besten darauf reagieren sollten.

1. Die rechtliche Grundlage: § 285 StGB – Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die an unerlaubten Glücksspielen teilnehmen, basiert auf § 285 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Norm stellt die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe und sieht entsprechende Sanktionen vor. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten.

2. Die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden: Ladung zur Beschuldigtenvernehmung

Die Kriminalpolizeiinspektionen gehen verstärkt dazu über, Bürger, die an Online-Glücksspielen bei nicht zugelassenen Anbietern teilgenommen haben, anzuschreiben. Die betroffenen Personen werden unter dem Verdacht der "Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel" zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Dieser Verdacht geht i.d.R. auf eine Meldung der Bank, bei der der Beschuldigte das Girokonto unterhält, zurück. Nach der bisherigen Erfahrung in der KANZLEI 441 in Nürnberg tun sich hier besonders die Sparkassen als meldefreudig hervor.

3. Wie sollten Betroffene reagieren?

Als Betroffener in dieser Situation ist es entscheidend, besonnen und juristisch informiert zu handeln. Hier sind einige Empfehlungen:

  • Termin zur Vernehmung über Anwalt absagen: Es ist ratsam, den Termin zur Beschuldigtenvernehmung nicht eigenständig wahrzunehmen, sondern sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann den Termin für Sie absagen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, insbesondere Akteneinsicht beantragen.

  • Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht: Betroffene sollten keinesfalls ohne vorherige Akteneinsicht eine Stellungnahme abgeben. Die Einsicht in die Ermittlungsakten ist essenziell, um die Grundlage für eine fundierte Verteidigung zu schaffen. Ein erfahrener Anwalt wird diese Akteneinsicht beantragen und im Interesse des Mandanten handeln.

  • Verschwiegenheit wahren: Bis zur Klärung des Sachverhalts ist es ratsam, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zu machen. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt ermöglicht es, die beste Vorgehensweise festzulegen und die eigenen Rechte zu wahren. Niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken! Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

4. Fazit: Besonnene Reaktion und rechtliche Unterstützung suchen

Angesichts der aktuellen Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen ist es für Betroffene von großer Bedeutung, besonnen zu reagieren und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht und Glücksspielrecht ermöglicht es, Ihre individuelle Situation zu bewerten, die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln und die Ihre Interessen wirksam zu vertreten.


Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

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Foto(s): RA Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland


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