Unfälle mit S-Bahnen häufen sich! Einordnen auf der Straßenbahnschiene!

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Wer nach links abbiegen will und sich dabei auf der Straßenbahnschiene einordnet, muss sich eine Mitschuld von 50 % anrechnen lassen, wenn es dadurch mit der Straßenbahn zu einem Unfall kommt, weil diese behindert wird.

Auf der Straßenbahnschiene darf man sich nur dann nach links einordnen, wenn es dadurch nicht zu einer Behinderung der Straßenbahn kommt (KG Berlin, 12 U 182/02).

Rechtsanwalt Christian Fuhrmann


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