Unfallversicherung: Die allergische Reaktion als Versicherungsfall

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Das OLG München hat eine Gesundheitsschädigung in Folge einer allergischen Reaktion als Unfallereignis iSd privaten Unfallversicherung erkannt:

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das OLG München am 01.03.2012 festgehalten, dass die versehentliche bzw. unbewusste Aufnahme von Allergenen in einem Lebensmittel durch eine auf verschiedene Stoffe bekannterweise allergische Person und die dadurch ausgelöste allergische Reaktion des Körpers einen Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung darstellt. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass das OLG München die Auffassung vertrat, dass die allergische Reaktionsbereitschaft des Körpers auf bestimmte Lebensmittelstoffe keine Krankheit – mithin auch kein Ausschlussgrund – im Sinne der privaten Unfallversicherung ist.

In den Entscheidungsgründen führte das Gericht aus, dass das Aufeinandertreffen des allergieauslösenden Nahrungsmittels mit der Mundschleimhaut eine Einwirkung von außen darstelle. Die für den Unfallbegriff erforderliche Einwirkung von außen liege darin, dass die in der Nahrung enthaltenen Allergene eine krankhafte Störung im Körperinneren des Versicherten hervorgerufen habe. Das maßgebliche Ereignis ist mithin das erste Aufeinandertreffen, welches dann die weitere Wirkungskette auslöste an deren Ende der Eintritt des allergischen Schocks stand.

Die Einnahme von Nahrungsmitteln ist eine Einwirkung auf den Körper von außen, so dass auch im Falle der Einnahme von Säuren oder heißen Stoffen ein Unfall vorliegt, wenn es zu Verbrennungen oder Verätzungen kommt. Kein Unfallereignis liegt vor, wenn die Nahrung bestimmungsgemäß in den Magen gelangt und erst dort eine Reaktion des Körpers erfolgt, die eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat.

Für Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung eröffnet die Auffassung des OLG München die Möglichkeit beim Eintritt des Versicherungsfalles auf Grund einer allergischen Reaktion Leistungen aus der privaten Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.



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