United States Polo Association und CMS Hasche Sigle – Einstweilige Verfügung

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Einstweilige Verfügung von United States Polo Association und CMS Hasche Sigle: Aktuell wurde uns eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin und der United States Polo Association vorgelegt. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei CMS Hasche Sigle beantragt.

Vorab: Wenn Sie eine einstweilige Verfügung, Klage oder Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung oder einstweilige Verfügung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist Gegenstand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin?

Gegenstand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin und der United States Polo Association ist das Angebot von Bekleidungsstücken, welche mit den Marken der United States Polo Association versehen waren. 

Die United States Polo Association ist ausweislich der einstweiligen Verfügung Inhaberin verschiedener Marken, die auch in Deutschland Schutz genießen. Es wird behauptet, dass es sich bei den vertriebenen Produkten um Fälschungen gehandelt habe. 

Im Rahmen der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner aufgegeben, es zu unterlassen die Ware in der Verkehr zu bringen. Des Weiteren wird dem Betroffenen aufgegeben, die in seinem Besitz befindlichen Produkte herauszugeben. Es wird ein hoher Streitwert festgelegt. Des Weiteren werden die Kosten dem betroffenen Antragsgegner auferlegt.

Einstweilige Verfügung wegen Markenrechtsverletzung berechtigt?

Der Markeninhaber kann gegen das Angebot von Plagiaten sowohl mit einer außergerichtlichen Abmahnung als auch mit einer Klage vorgehen. 

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist, dass der Markeninhaber einer Verletzung seiner Markenrechte glaubhaft macht. Hierzu wird in der Regel ein Testkauf durchgeführt. Ab Kenntnis von der Markenrechtsverletzung hat der Markeninhaber jedoch nur begrenzt Zeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Einstweilige Verfügung ohne Vorwarnung oder Abmahnung möglich?

Mittlerweile gehen Markeninhaber relativ häufig gegen das Angebote vermeintlicher Plagiate direkt im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vor. Der Anbieter erhält dementsprechend weder eine Abmahnung noch eine Vorwarnung. 

Besonders ärgerlich ist es, wenn der Anbieter zudem auch noch die Kosten der einstweiligen Verfügung zu tragen hat. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn neben dem Unterlassen auch eine Beschlagnahme (Sequestration) beantragt und vollstreckt wurde. Kommt es soweit, sind bereits erhebliche Kosten entstanden.

Wie sollte man bei einer einstweiligen Verfügung von United States Polo Association und CMS Hasche Sigle reagieren?

In der Regel handelt es sich um einen schweren Fehler, wenn der Empfänger einer einstweiligen Verfügung nicht reagiert. In diesen Fällen drohen weitere Kosten. Ist der Vorwurf nachvollziehbar, kann eine Abschlusserklärung durch einen spezialisierten Fachanwalt abgegeben werden. Wer hier zu lange wartet, muss mit weiteren Kosten rechnen. 

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht kann zudem prüfen, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig ergangen ist und ob die Zustellung zutreffen erfolgt ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass hier häufig Fehler gemacht werden. Fehler in der Zustellung können dazu führen, dass der Markeninhaber – obwohl er vielleicht in der Sache recht hatte – die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Verhaltenstipps bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wird, müssen Sie diese umgehend beachten, damit kein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 €) anfällt. Im Onlinebereich gilt, dass die Angebote entfernt werden müssen. Auch der Cache von Suchmaschinen sollte überprüft werden. Eingetretene Rechtsverletzungen müssen nämlich beseitigt werden. Lassen Sie sich im Falle einer einstweiligen Verfügung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Markenrecht beraten.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahn- und Klageverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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