Einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin zugunsten von US Polo – wir helfen!

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In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Berlin einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz von CMS Hasche Sigle aus Hamburg für die United States Polo Association mit Sitz in Florida, USA, stattgegeben.

Vorab: Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung der US Polo / United States Polo Association und CMS Hasche Sigle zugestellt wurde, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach das Schreiben oder den Beschluss per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum ging es genau in dem Rechtsstreit / Einstweilige Verfügung der US Polo?

Gegenstand des Antrags von US Polo war ein angeblicher Verstoß der Antragsgegnerin gegen Markenrecht. Das Unternehmen US Polo ist Inhaberin verschiedener eingetragener unionsrechtlicher Wort- sowie Bildmarken. Die Antragsgegnerin soll in ihrem Onlineshop auf der Internet-Handelsplattform eBay.de T-Shirts angeboten haben, die mit Zeichen von US Polo bedruckt sind, aber nicht von dem Unternehmen hergestellt wurden.

Nach Angaben von CMS habe sowohl Warenidentität als auch Zeichenidentität oder zumindest Zeichenähnlichkeit sowie Verwechslungsgefahr mit den Produkten ihrer Mandantin bestanden, was einen Unterlassungsanspruch für US Polo aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) und b) UMV begründe. Als Beweis wurde zudem ein angeblich durchgeführter Testkauf dieser Waren angeführt.

Was ist Inhalt des Beschlusses des Landgerichts Berlin?

Die Antragsgegnerin wird durch den Beschluss unter Androhung von Zwangsmaßnahmen zu Folgendem verpflichtet:

  • Unterlassung der Benutzung der betreffenden Zeichen
  • Herausgabe der streitgegenständlichen Waren zum Zwecke der Vernichtung
  • Auskunftserteilung bzgl. Herkunft und Vertriebsweg sowie Menge der erworbenen Produkte und dafür bezahlten Preisen, Herstellern, Lieferanten und anderen Vorbesitzern, gewerblichen Abnehmern und zuvor geplanten Verkaufsstellen
  • Tragung der Kosten des Rechtsstreits

Welche Bedeutung hat dieser Beschluss in Bezug auf mein eigenes Unternehmen? 

Eine einstweilige Verfügung wird vom Inhaber einer Marke in der Regel beantragt, nachdem zunächst eine außergerichtliche Abmahnung erlassen worden ist. Kommt der Adressat der Abmahnung den darin enthaltenen Forderungen nicht nach, kann der Markenrechtsinhaber seine Ansprüche vor Gericht im Wege des Eilverfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes geltend machen.

Im vorliegenden Fall wurde auf eine Abmahnung verzichtet. Dies ist in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Dies sollte unbedingt durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt geprüft werden.

Grundsätzlich gilt: Wurde eine Abmahnung ausgesprochen, aber vom Adressaten ignoriert, zeigt ein erfolgreicher Antrag eines Markenrechtsinhabers gegen den Verletzer einmal mehr, dass die in einer Abmahnung gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstrichen lassen werden sollten. 

Für den Fall, dass das abmahnende Unternehmen daraufhin gerichtliche Schritte einleitet, bestehen erhebliche finanzielle Risiken für den Gegner.

Eine der Abmahnung in der Regel beigefügte Unterlassungserklärung sollte aber auch nicht ohne Weiteres unterschrieben werden, da eine solche Erklärung wegen der strafbewehrten Bindungswirkung in der Regel nicht rückgängig zu machen ist und weitere rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt.

Es empfiehlt sich daher, direkt nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung von US Polo einen im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und die Berechtigung der Forderungen überprüfen zu lassen. Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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