Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt – was ändert sich?

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Unterhaltsvorschuss bekommen alleinerziehende Eltern, deren Expartner den Kindesunterhalt nicht zahlen können oder wollen.

Bisher war es so, dass der Unterhaltsvorschuss nur für sechs Jahre insgesamt gezahlt wurde, entweder für das Alter bis sechs Jahre oder für das Alter bis zwölf Jahre.

Das soll sich nun ändern. Es soll auch Unterhaltsvorschuss für Teenager geben. Das Höchstbezugsalter wird von zwölf auf 18 Jahre angehoben. Das Gesetz soll im Januar 2017 in Kraft treten.

Kinder bis sechs Jahre haben derzeit einen Anspruch auf monatlich 145,00 EUR vom Staat. 194,00 EUR sind es für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. Unterhaltsvorschuss ist aber wirklich nur ein Vorschuss. Wenn der Staat hier einspringt, dann mit dem Ziel, das Geld bei den säumigen Zahlern wieder zu holen.

Der Betrag aus dem Unterhaltsvorschuss liegt aber immer noch unter dem Mindestunterhalt. Alleinerziehende Eltern können versuchen, neben dem Unterhaltsvorschuss auch noch den Unterschiedsbetrag zum Mindestunterhalt geltend zu machen und zu vollstrecken. Für alle Altersstufen sind dies monatlich immerhin 95,00 EUR, die auch dann zu zahlen sind, wenn der Staat einspringt. Nur wenn dieser Betrag wirklich geltend gemacht wird, kann er auch dann, wenn der Zahlungsverpflichtete später einmal zu Geld kommt, auch verlangt werden.

Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nicht. Unterhaltsansprüche können darüber hinaus auch noch verwirken. Dies tritt dann ein, wenn nach einer Aufforderung zur Zahlung der Anspruch nicht innerhalb eines Jahres bei Gericht geltend gemacht wird. Selbst wenn der Unterhalt schon durch eine Jugendamtsurkunde oder durch einen Gerichtsbeschluss festgestellt ist, muss innerhalb eines Jahres der Rückstand vollstreckt werden. Viele Alleinerziehenden wissen dies nicht und sind dann enttäuscht, wenn der Unterhalt doch nicht gezahlt werden muss. Es geht aber um die Kinder. Und diese kosten etwas, egal wie alt sie sind.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwälte, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth.


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