Unternehmensgründung- Die richtige Rechtsform wählen!

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Die Kanzlei Zollner Rechtsberatung begleitet Ihr Unternehmen von der Gründung über die erfolgreiche Unternehmensführung bis hin zur Unternehmensübergabe/Unternehmensnachfolge.
Wenn eine gute Idee geboren ist, die Entscheidung zum Schritt in die Selbstständigkeit getroffen wurde und das Abenteuer Existenzgründung endlich beginnt, sehen sich Jungunternehmer zunächst mit einigen Rechtsfragen konfrontiert. Im folgenden Beitrag wollen wir einen kurzen Überblick über einen der wohl entscheidendsten rechtlichen Aspekte bei der Unternehmensgründung geben:

Die richtige Rechtsform wählen!

Im Dickicht der Gesellschaftsformen von der UG über die GmbH, die AG, die GbR, die OHG etc. bis hin zum Einzelunternehmen kann man leicht den Überblick verlieren. Welche Rechtsform gewählt wird ist vor allem für die Frage der Haftung von höchster Relevanz! Ein Einzelunternehmer, d.h. eine private Person die eine Geschäftstätigkeit aufnimmt ohne eine bestimmte Rechtsform für ihr Unternehmen zu wählen, haftet stets unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. In der gleichen Weise stellt sich die Haftung bei der OHG und der GbR dar, d.h. die Gesellschafter der OHG und der GbR haften jeweils mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Anders verhält es sich bei der GmbH oder der UG. Bei diesen Gesellschaftsformen haftet nicht die Privatperson also der Gesellschafter selbst, sondern die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Damit sichergestellt ist, dass die Gesellschaft über Gesellschaftsvermögen verfügt, ist gesetzlich festgelegt wie hoch das Stammkapital der jeweiligen Gesellschaft sein muss. Bei der GmbH ist dies in § 5 GmbH-Gesetz geregelt. Das Stammkapital muss 25.000,00 Euro betragen. Bei der Aktiengesellschaft (AG) beträgt der Mindestnennbetrag des Grundkapitals gemäß § 7 Aktiengesetz 50.000,00 Euro. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) hingegen ist das Stammkapital gemäß § 5a GmbH-Gesetz auf 1,00 Euro festgesetzt. Da es für die Gläubiger der jeweiligen Gesellschaft die Höhe des Gesellschaftsvermögens von enormer Bedeutung ist, muss die Unternehmergesellschaft stets einen Namenszusatz tragen, d.h. im Firmennamen muss entweder der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten sein. Dieser Zusatz ist verpflichtend und darf nicht verändert werden. Die Gläubiger sehen hierdurch, dass das Gesellschaftsvermögen lediglich einen Euro betragen muss.

Neben der Haftung ist die Wahl der Rechtsform zudem entscheidend dafür, ob ein Eintrag ins Handelsregister vorzunehmen ist und wie die Unternehmensführung auszusehen hat. Die Gründung eines Einzelunternehmens, einer OHG oder einer GbR erfolgt ohne Eintrag ins Handelsregister. Auch in der Art der Unternehmensführung sind die Gesellschafter hier „freier“, d.h. sie unterliegen nur wenigen Regeln bei der Führung ihres Unternehmens. Anders sieht dies bei der Gründung einer UG, GmbH oder AG aus. Hier ist der Handelsregistereintrag zwingende Voraussetzung der Unternehmensgründung und auch hinsichtlich der Unternehmensführung gibt es hier einige Regularien zu beachten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl der Rechtsform die entscheidenden Weichen für die spätere Unternehmensform und -führung stellt. Entscheiden Sie daher nicht unüberlegt oder voreilig bei der Rechtsformwahl! Zollner Rechtsberatung unterstützt Sie bei dieser wichtigen Entscheidung! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@zollner-rechtsberatung.de

Autorin: Rechtsanwältin Sarah Raith (angestellte Rechtsanwältin bei Zollner Rechtsberatung)



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