Unternehmensgründung: Vorzüge und Herausforderungen gängiger Gesellschaftsformen

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Bei der Gründung eines Unternehmens spielen finanzielle, rechtliche und steuerliche Überlegungen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Unternehmensform. Im Folgenden werden die Vorzüge und Herausforderungen der bei Gründern beliebtesten Unternehmensformen erläutert.

1. Einzelunternehmen

Eine Einzelunternehmung entsteht automatisch, wenn eine Person allein eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ohne eine spezifische Unternehmensform zu wählen. Ein Einzelunternehmer, der sich ins Handelsregister einträgt, wird als „eingetragener Kaufmann“ (e.K.) bezeichnet. Eine solche Registrierung ist für Einzelunternehmen ab einer gewissen Geschäftsgröße verpflichtend. Die Einzelunternehmung kann unbegrenzt Mitarbeiter beschäftigen, benötigt kein Mindestkapital und unterliegt, abgesehen von eingetragenen Kaufleuten, keiner Pflicht zur doppelten Buchführung. Ein wesentlicher Nachteil ist die unbeschränkte Haftung des Unternehmers mit seinem gesamten Vermögen. Zudem wird das Unternehmen mit dem Tod des Unternehmers aufgelöst.

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Sie entsteht ohne Handelsregistereintrag oder schriftlichen Vertrag und erfordert kein Mindestkapital. Allerdings haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen.

3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Als juristische Person kann eine GmbH von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sie erfordert ein Mindestkapital von 25.000 €, wovon bei Gründung mindestens 12.500 € einbezahlt werden müssen. Die Gründung umfasst die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, eine notarielle Beurkundung und eine Handelsregistereintragung. Die Gründungskosten können variieren. Die GmbH muss eine doppelte Buchführung führen und ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Ein großer Vorteil ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

4. Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH, die schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden kann. Sie unterliegt den gleichen Gründungsbedingungen wie die GmbH, muss jedoch 25% ihres Jahresüberschusses zur Kapitalrücklage hinzufügen, bis 25.000 € erreicht sind, woraufhin eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist. Die UG muss den sperrigen Zusatz (haftungsbeschränkt) tragen.

5. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei unbeschränkt haftenden Gesellschaftern. Ein Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, und die OHG kann als rechtsfähige Einheit Verträge abschließen und verklagt werden.

6. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die PartG ist eine Unternehmensform für Freiberufler, die keine Eintragung eines Stammkapitals erfordert. Eine Haftungsbeschränkung ist möglich, allerdings nicht für professionelle Fehler. Eine Eintragung ins Partnerschaftsregister ist verpflichtend.

7. Weitere Unternehmensformen

Zu den weiteren Formen zählen die Aktiengesellschaft (AG) mit einem Mindestkapital von 50.000 €, die Kommanditgesellschaft (KG), die zusätzliches Kapital durch Kommanditisten ermöglicht, und die GmbH & Co. KG, eine Kombination aus GmbH und KG.

8. Rechtsformwechsel

Ein Wechsel der Rechtsform ist möglich und kann bei Unternehmenswachstum, Änderung der Haftungsverhältnisse oder bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern sinnvoll sein.

Für Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform stehen wir Ihnen unter info@de-legal.de zur Verfügung.

Foto(s): @unsplash/damirbabacic

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