Abmahnung nach Bewerben einer Herstellergarantie

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Unternehmen stehen zunehmend vor dem Problem, aufgrund von Werbemaßnahmen, die eine Herstellergarantie hervorheben, abgemahnt zu werden. Dies geschieht, weil bestimmte gesetzliche Informationspflichten erfüllt sein müssen, wenn mit einer Herstellergarantie geworben wird. Solche Pflichten werden von Verbraucherschutzorganisationen und Konkurrenten überwacht, die bei Nichteinhaltung Abmahnungen aussprechen können. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 2022 (Aktenzeichen I ZR 241/19) müssen Online-Händler über Herstellergarantien nur dann informieren, wenn diese einen wesentlichen Aspekt des Angebots darstellen und somit die Kaufentscheidung der Konsumenten beeinflussen können. Dieses Urteil stimmt mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überein.

Erklärung der Herstellergarantie

Eine Herstellergarantie ist eine vom Hersteller freiwillig erbrachte Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und versichert, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum ohne Mängel funktioniert. Bei Defekten verpflichtet sich der Hersteller zur kostenlosen Reparatur oder zum Ersatz des Produkts.

Gründe für Abmahnungen bei Herstellergarantiewerbung

Abmahnungen erfolgen, wenn die Werbung mit der Herstellergarantie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber für die Kaufentscheidung der Kunden wesentlich ist. Dies kann der Fall sein, wenn über die Bedingungen und Beschränkungen der Garantie unzureichend informiert wird oder wenn die Garantiebedingungen unklar sind. Auch irreführende Darstellungen der Garantiebedingungen können zu Abmahnungen führen.

Informationspflichten bei der Werbung mit Herstellergarantie

Bei der Bewerbung einer Herstellergarantie muss ausführlich über die Garantiebedingungen informiert werden. Die Garantieerklärung sollte klar und verständlich sein und folgende Angaben enthalten:

  • Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und deren Unentgeltlichkeit,
  • Versicherung, dass gesetzliche Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
  • Name und Anschrift des Garantiegebers,
  • Anweisungen zur Inanspruchnahme der Garantie,
  • Bezeichnung des Produkts, das die Garantie betrifft,
  • Umfang der Garantie, einschließlich Dauer und räumlicher Geltungsbereich.

Diese Informationen müssen leicht zugänglich und deutlich sichtbar sein, beispielsweise in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen oder auf einer separaten Registerkarte. Spätestens bei der Lieferung muss die Garantieerklärung dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden.

Berechtigung zur Abmahnung

Abmahnungen können von Konkurrenten, Verbraucherschutzverbänden und anderen Organisationen ausgesprochen werden. Bei einer gerechtfertigten Abmahnung müssen die kritisierten Werbeaussagen angepasst oder entfernt und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben sowie die Kosten der Rechtsverfolgung übernommen werden.

Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

Unternehmen sollten bei Erhalt einer Abmahnung die Vorwürfe sorgfältig prüfen, Fristen beachten, rechtlichen Beistand hinzuziehen und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben. Es ist wichtig, Abmahnungen ernst zu nehmen und schnell zu handeln, um weitere rechtliche Konsequenzen und Kosten zu vermeiden.

Fazit

Die Bewerbung einer Herstellergarantie erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unternehmen, die sich unsicher sind, ob sie diese Anforderungen erfüllen, sollten vorsichtig sein und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zur Überprüfung der Angaben heranziehen.

Für Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Website und stehen Ihnen bei Abmahnungen zur Seite. Gerne beraten wir Sie im Wettbewerbsrecht.

Foto(s): Foto von @julianhochgesang auf Unsplash


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