11 unerlässliche Elemente für einen Markenlizenzvertrag

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Ein Markenlizenzvertrag regelt die Nutzung einer Marke zwischen dem Inhaber und einem Lizenznehmer, um letzterem die Verwendung der Marke für Vermarktungs- und Verkaufszwecke zu ermöglichen. Dieser Vertrag schützt nicht nur die Rechte des Markeninhabers, sondern bietet auch eine Chance für den Lizenznehmer, von der Bekanntheit und dem Ruf der Marke zu profitieren. Wesentliche Elemente dieses Vertrags umfassen:

  1. Einleitung: Erklärung von Zweck, Absicht und Hintergrund.
  2. Identifikation der Parteien: Klare Angabe der Beteiligten inklusive ihrer Vertreter und Adressen.
  3. Gegenstand und Umfang der Lizenz: Definition der Marke und Festlegung der Nutzungsbereiche.
  4. Art der Lizenz: Unterscheidung zwischen exklusiver, nicht-exklusiver und Sole-Lizenz.
  5. Lizenzgebühren: Festlegung der Zahlungsmodalitäten, einschließlich Pauschal-, prozentualer und Mindestgebühren.
  6. Haftung: Regelung der Verantwortlichkeiten bei Markennutzung und -verletzungen.
  7. Markenerhaltung und -verteidigung: Verpflichtungen zur Pflege und zum Schutz der Marke.
  8. Laufzeit und Kündigung: Dauer des Vertrags und Konditionen für eine Beendigung.
  9. Nachvertragliche Abwicklung: Umgang mit markierten Produkten und Informationen nach Vertragsende.
  10. Vertraulichkeit: Schutz ausgetauschter, vertraulicher Informationen.
  11. Allgemeine Bestimmungen: Klärung von Änderungsprozessen, Rechtsnachfolge und Gerichtsstand.

Abschließend werden die Verträge durch die Unterschriften der Vertragsparteien rechtskräftig. Diese Übersicht dient als Orientierungshilfe für die Erstellung eines Markenlizenzvertrags, wobei individuelle Beratung und Anpassung essenziell sind, um rechtliche Sicherheit und beiderseitigen Nutzen zu gewährleisten. Für professionelle Unterstützung im Markenrecht stehen wir gerne zur Verfügung und bieten auch Festpreisangebote für die Vertragserstellung an.

Foto(s): Foto von Khadeeja Yasser auf Unsplash


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