Unternehmenssteuerreform 2008 (1. Teil): Abschaffung der degressiven Abschreibung

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Mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008  wird die Absetzung von Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter in fallenden Jahresraten (sogenannte degressive AfA) abgeschafft. Möglich ist dann nur noch die lineare Abschreibung in gleich hohen Jahresbeträgen. Wer daher von  einer anfänglich höheren Abschreibungsrate noch profitieren will, muss das Wirtschaftsgut in 2007 noch anschaffen.

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