Unwissenheit und Verjährung – Auftakt im Musterprozess gegen Volkswagen

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Braunschweig. Mehr als 2000 Anleger, darunter viele institutionelle Investoren, fordern rund 9,5 Milliarden Euro vom VW-Konzern. Sie wollen Schadensersatz für die Kursverluste und den Wertverlust beim Weiterverkauf der Aktien, der sie traf, nachdem der Abgasskandal publik wurde.

Die Verfahren, bei denen die mzs Rechtsanwälte mehrere Hundert enttäuschte Anleger vertritt, ruhen bis zum Ausgang des Prozesses, der am heutigen Montag vor dem OLG Braunschweig begonnen hat und als Kapitalanleger-Musterverfahren geführt wird.

In dem Mammutprozess, der zunächst 13 Prozesstage bis Dezember 2018 im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig umfasst, wird es vor allem darum gehen, herauszufinden, was wer und besonders wann über die Abgas-Manipulationen wusste.

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte, hat den ersten Prozesstag live als Vertreter zahlreicher Beigeladenen verfolgt.

Etwa die Hälfte der Ansprüche sind verjährt 

Eine bedeutsame Mitteilung machte das Gericht gleich zu Beginn: Schadensersatzansprüche für Aktionäre, die bis zum 09. Juli 2012 getätigt wurden, sind nach ‚vorläufiger Würdigung‘ verjährt.

Das heißt: Nach der ersten Einschätzung des Senats könnten somit gut ein Drittel bis die Hälfte der Schadensansprüche in Höhe von insgesamt rund 9 Milliarden Euro verjährt sein. „Es galt damals die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei Jahren nach Zeichnung – kenntnisunabhängig. Das änderte sich erst 2015“, erläutert Dr. Meschede. Die Einschätzung des Gerichts sei daher nicht überraschend gewesen – aber dennoch nicht minder ärgerlich für die betroffenen Kläger.

Insider-Information erst ab Mai 2014

Eine weitere bedeutsame Feststellung des Gerichts kam gleich zu Beginn: Eine ad-hoc bekanntzugebende Insider-Information könne nach vorläufiger Auffassung des Gerichts erst ab Veröffentlichung der ICCT-Studie im Mai 2014 zu erkennen sein. Denn bis dahin sei aus Sicht von VW kaum davon auszugehen gewesen, dass die Abgas-Manipulationen überhaupt aufgedeckt werden würde. Schließlich gab es bis dahin noch kaum Testmöglichkeiten des Stickoxidausstoßes im Fahrbetrieb. Damit habe das Thema noch keine Kursrelevanz besessen.

„Diese Feststellung wird noch für Diskussionsstoff sorgen“, ist sich Dr. Meschede sicher. „Dass die Feststellung einer Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum vor Bekanntwerden der ICCT-Studie schwierig werden könnte, war uns allerdings von vornherein klar. Schließlich wurden die Abweichungen des Stickoxid-Ausstoßes zwischen Testbetrieb und Fahrbetrieb erst nach diese Studie Gegenstand der Untersuchungen der US-amerikanischen Behörden.“

Verzögerung des Verfahrens

Für Verzögerung sorgt das Fehlen der Stellungnahme der ebenfalls verklagten Porsche SE.

„Die Stellungnahme fehlt noch, da Porsche erst im Juni dieses Jahres als Musterbeklagte in das Verfahren eingetreten ist“, erläutert Meschede. Das Verfahren startet also bereits mit der Ankündigung, dass es sich im Ablauf verzögern wird, da Porsche zunächst noch seine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Musterklage bei Gericht abgeben muss.

Über die mzs Rechtsanwälte GbR

mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Derzeit beraten 10 Anwälte, darunter 8 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe.

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